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Konto gesperrt wegen Russland-Sanktionen oder Geldwäsche-Verdacht – Fachanwalt hilft

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In einem aktuellen Fall hatte sich Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Bender mit einer Kontosperre einer deutschen Großbank zu befassen. Die deutsche Staatsbürgerin mit russischen Wurzeln hatte eine Wohnung in Russland verkauft und den Erlös auf ihr deutsches Konto auszahlen lassen. Die erwartete Zahlung und den Grund der Zahlung hatte die Kundin vorab der Bank mitgeteilt. Nach Erhalt der Zahlung sperrte die Bank jedoch ohne weitere Kommunikation Ihr Girokonto, Tagesgeldkonto und die Kreditkarte. Plötzlich war die Mandantin „mittellos“.

Auf den eigenen Versuch der Klärung durch die Kundin reagierte die Bank nicht. Aus welchem Grund die Kontosperre und Kreditkartensperre erfolgte, wurde ebenfalls nicht mitgeteilt.

Erst nach Einschaltung von Rechtsanwalt Bender konnte eine Freigabe der gesperrten Konten und Karte erreicht werden. Hier konnte dargelegt werden, dass weder eine Geldwäsche noch ein Verstoß gegen Sanktionen vorliegen. Nachdem die Bank anfänglich auch noch behauptet hatte, die Mandantin hätte ihre Kreditkarte selbst gesperrt, wurde dies dann als „bedauerlicher Fehler“ korrigiert und das Jahresentgelt und entstandene Gebühren gutgeschrieben.

Welche Gründe führen zu Kontensperrungen?

Durch die EU-Verordnung 2022/328 wird die Annahme von Einlagen russischer Staatsbürger in bestimmten Fällen untersagt. Dies gilt allerdings nur für Einlagen, die EUR 100 000 EUR übersteigen, aber auch nur dann, wenn der Empfänger kein EU-Staatsangehöriger ist und auch keinen Aufenthaltstitel hat. Hier kommt es allerdings vor, dass die Banken diese Regelungen nicht zutreffend prüfen und auch bei deutschen Staatsbürgern oder Summen unterhalb der Grenze Kontensperrungen vornehmen. Hier empfiehlt es sich schnell fachanwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Darüber hinaus kommen häufig Kontensperrungen bei einem Geldwäscheverdacht (§ 46 GwG) vor. Aber auch ein solcher Verdacht berechtigt nicht zur pauschalen Sperrung aller Konten und Karten, sondern es kann lediglich die Durchführung der konkreten Transaktion verweigert werden. Auch gelten kurze Fristen innerhalb derer die Financial Intelligence Unit (FIU) oder die Staatsanwaltschaft die Zustimmung zur Transaktionsdurchführung verweigern muss. Auf eine fehlende Antwort kann sich die Bank nicht berufen. Sind drei Tage verstrichen, ohne dass eine Reaktion erfolgt ist, hat eine Freigabe zu erfolgen.

Ob eine Kontosperre wegen eines Geldwäscheverdachtes erfolgt, ist dem Betroffenen oftmals noch nicht einmal bekannt, da die Bank dem Kunden keine Informationen mitteilt. Hier empfiehlt es sich ebenfalls schnell fachanwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um den Sachverhalt zu klären und eine Freigabe zu erreichen.

Was können von einer Kontosperre oder Kartensperre Betroffene tun?

In vielen Fällen verzögern Banken gegenüber Bankkunden die Kontenfreigabe erheblich oder reagieren überhaupt nicht. Wenn Mietzahlungen, Handyrechnungen oder die Kreditrate fällig werden, stehen Kunden schnell vor existenziellen Problemen. Hier ist schnelle fachanwaltliche Hilfe gefragt. Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt zu uns auf.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Simon Bender hat Erfahrung aus einer Vielzahl von Fällen gegen alle großen Banken und Sparkassen und weitere Kreditinstitute und vertritt betroffene Bankkunden deutschlandweit außergerichtlich und gerichtlich. Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung zur Einschätzung Ihrer Möglichkeiten.

Foto(s): Salar Baygan

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