Kontosperre: Erneut Freischaltung eines Bankkontos der Commerzbank AG erwirkt

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In den unzähligen Fällen von Kontensperrungen durch die Commerzbank AG ist unserer Kanzlei erneut ein wichtiger Erfolg für einen betroffenen Kunden gelungen.

Kontosperren sind keine Einzelfälle

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Der aktuelle Fall: Die Sperre des Geschäftskontos

Wie es aktuell leider sehr häufig geschieht (vgl. unseren Beitrag vom 22.06.2022), hatte die Commerzbank ein Girokonto unseres Mandanten ohne vorherige Ankündigung und ohne Darlegung der Gründe völlig unerwartet für Verfügungen gesperrt. Besonders problematisch war, dass es sich um ein Geschäftskonto handelt. Über dieses Geschäftskonto wickelte der Mandant nahezu sämtliche Zahlungsvorgänge für den Betrieb seines Handelsgeschäfts ab. Das Konto war mit einem Guthaben im sechsstelligen Bereich gut gefüllt.

Der Mandant hatte wichtige Rechnungen von Lieferanten und Werbedienstleistern im fünfstelligen Bereich zu bezahlen. Er musste dann völlig unerwartet feststellen, dass sein Konto eingefroren war. Auf die außergerichtliche Kontaktaufnahme mit der Commerzbank erhielt er hierfür weder eine Begründung noch irgendeine Erklärung. Die Kontosperrung war für den Mandanten völlig unerklärlich, da er das Konto zu jeder Zeit ausschließlich für legale Zwecke genutzt hatte.

Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Thema:

Gesperrtes Bankkonto wegen Geldwäscheverdacht?

Wie so häufig in diesen Fällen, blieb letztlich nur die Alternative der Beantragung einer einstweiligen Verfügung zur Freischaltung des Kontos. Diesen Antrag reichten wir umgehend - bereits weniger als einen Tag nach der Kontaktaufnahme des Mandanten mit unserer Kanzlei - beim zuständigen Landgericht ein. Die besondere Eilbedürftigkeit der Angelegenheit folgte aus dem Umstand, dass die Kontosperre dazu geeignet war, den Geschäftsbetrieb des Mandanten vollständig zum Erliegen zu bringen. Zudem musste der Mandant in wenigen Tagen eine Umsatzsteuerzahlung im fünfstelligen Bereich an das Finanzamt leisten.

Von dem angerufenen Landgericht erhielten wir nur wenige Stunden nach der Antragseinreichung die Mitteilung, dass ein kurzfristiger Verhandlungstermin anberaumt wurde. Hierüber informierten wir die Commerzbank. Nicht einmal eine Stunde später erhielten wir von der Commerzbank die Mitteilung, dass „ab sofort über das Konto frei verfügt werden kann“. Die Commerzbank wartete somit den Erlass der einstweiligen Verfügung nicht mehr ab. Als der Mandant sodann eine Überweisung tätigen wollte, stellte er zu seiner Freude fest, dass die Kontosperre bereits aufgehoben war.

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Häufig ist Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ratsam

Dieser erneute Erfolg gegen die Commerzbank zeigt, dass es in vielen Fällen ratsam ist, unverzüglich gerichtliche Hilfe auf Kontofreischaltung in Anspruch zu nehmen. Eine Kontosperrung ist in vielen Fällen unbegründet. Häufig verbirgt sich hinter der Kontosperre eine von der Bank zuvor erstattete Verdachtsmeldung wegen Geldwäsche. Der Verdacht der Geldwäsche ist nach unseren Erfahrungen jedoch häufig gänzlich unberechtigt. Die Commerzbank schießt mit den Verdachtsmeldungen mitunter schlichtweg über das Ziel hinaus.

In einem aktuellen Fall konnten wir erreichen, dass die Commerzbank die Übernahme sämtlicher Verfahrenskosten erklärt hat.


Schnelle Hilfe bei Kontosperre

Gerne stehen wir betroffenen Kunden mit unserer besonderen Expertise in diesen Fällen zur Verfügung. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht reagieren üblicherweise äußerst schnell und können häufig für eine sehr schnelle Freigabe des Kontos sorgen.

 https://www.mzs-recht.de/hilfe-bei-kontosperre

Sollten auch Sie aus unerfindlichen Gründen von einer Kontosperre Ihrer Bank betroffen sein, können Sie sich gerne bei Rechtsanwalt Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, und seinem Team von mzs Rechtsanwälten melden. Die Kanzlei ist per Telefon unter 0211-69002-0 oder per E-Mail an info@mzs-recht.de zu erreichen.


Über die Kanzlei

mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB ist eine Fachkanzlei für Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht. In den Jahren 2016 bis 2022 wurde die Kanzlei vom US-Verlag „Best Lawyer“ in Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt durchgehend in die Liste der „Besten Anwälte Deutschlands“ im Bereich Kapitalmarktrecht aufgenommen.

Foto(s): Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Dr. Thomas Meschede, www.mzs-recht.de

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