Korruption im Gesundheitswesen oder Abrechnungsbetrug- Hilfe vom Fachanwalt!

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Korruption im Gesundheitswesen ist seit etwa 10 Jahren immer mehr in den Fokus der Ermittlungsbehörden geraten. 2016 hat daher der  Gesetzgeber spezielle Normen für diesen Bereich geschaffen, die den allgemeinen Delikten wie Bestechlichkeit oder Betrug vorgehen. In § 299a StGB heißt es 

"Wer als Angehöriger eines Heilberufs, [..], im Zusammenhang mit der Ausübung seines Berufs einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er
1. bei der Verordnung von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten,
2. bei dem Bezug von Arznei- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten, […], oder
3. bei der Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial
einen anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Damit werden alle Straftaten erfasst, in denen medizinische Entscheidungen durch einen persönlichen Vorteil des entscheidenden Angehörigen eines Heilberufes ausgelöst werden. Bei den klassischen Fällen des Kick- Back  für den Arzt bei der Entscheidung für eine bestimmte Behandlung oder Medikament ist dies unproblematisch. Meist zu vorschnell sind die Strafverfolgungsbehörden aber mit einem Tatverdacht, wenn es um die angemessene Vergütung für Vorträge oder Anwendungsbeobachtungen geht. Gleiches gilt bei Kooperationen von Ärzten in verschiedenen Fachgebieten. Hier muss ein spezialisierter und erfahrener Verteidiger den komplexen Sachverhalt für die Staatsanwaltschaft aufbereiten. Geschieht dies in einer angemessenen Weise, wird das Verfahren meist eingestellt.

Davon zu unterscheiden ist aber der Abrechnungsbetrug, welcher als Betrug gem. § 263 StGB verfolgt wird. Unproblematisch sind auch hier die Fällen, in denen Leisungen abgerechnet wurden, die nie tatsächlich erbracht wurden. Problematisch wird es, wenn die Leistungen, entgegen der Abrechnung, nicht vom Rechungssteller selbst erbracht wurden oder es Streit um den Abrechnungsschlüssel gibt. Hier muss auch im Auge behalten werden, dass möglicherweise die behaupteten erheblichen Schadenssummen schon am Anfang des Verfahrens im Wege des vorläufigen Vermögensarrestes aus dem Vermögen des Arztes sichergestellt werden. Dieses und die möglichen Folgen der persönlichen Haftung für die entstandenen Schäden können die wirtschaftliche Existenz des Betroffenen ruinieren. Das ist nicht selten einschneidender als die eventuelle Strafe. Daher lohnt sich auch bei solchen Konstellationen die frühe Mandatierung eines erfahrenen Verteidigers.

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht, Zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht und betreut jährlich bundesweit eine Vielzahl solcher Verfahren, von denen er die meisten zur Einstellung bringt. Selbst bei einer Verurteilung kann durch entsprechende Verhandlungen und Stundungsvereinbarungen die wirtschaftliche Zukunft der Mandaten gerettet werden. Rechtsanwalt Junge hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu betreuen. 

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Foto(s): andreas junge

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