Kosten im Arbeitsrecht: Wer zahlt?

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tl;dr

  • Jeder zahlt seinen Anwalt selbst.
  • Gerichtskosten zahlt der Verlierer.
  • Beim „Untentschieden“ werden die Gerichtskosten verhältnismäßig geteilt.

In Arbeitsgerichtsprozessen trägt grundsätzlich jeder seine Anwaltskosten, egal wer gewinnt. Klagen Sie also Lohnrückstände in Höhe von 2.000,- EUR ein, entstehen Anwaltskosten von 517,16 EUR.

Was tun, wenn ich kein Geld habe?

  • Rechtsschutzversicherung anrufen oder
  • Prozesskostenhilfe beantragen
  • Ratenzahlung oder Erfolgshonorar vereinbaren

Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung das Arbeitsrecht abdeckt, zahlt diese in der Regel Ihre Anwaltskosten und die Gerichtskosten (zzgl. Sachverständige, etc. pp.). Sie haben freie Anwaltswahl!

Prozesskostenhilfe (PKH) bedeutet, dass Sie jedenfalls vorläufig weder Gerichts- noch Anwaltskosten tragen müssen. Allerdings müssen Sie dem Gericht dafür nachweisen, dass Sie „bedürftig“ sind. Es kann allerdings sein, dass Ihnen die PKH nur auf Ratenzahlungsbasis gewährt wird. Dann müssen Sie die Kosten abstottern. Das Gericht kann bis zu vier Jahre nach der Bewilligung überprüfen, ob die PKH zurückzuzahlen sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie nachträglich wieder zu Geld kommen sollten.

Sie können auch Ratenzahlung mit Ihrem Anwalt vereinbaren. Thematisieren Sie dies bereits im ersten Telefonat. Auch möglich ist im Einzelfall die Vereinbarung eines Erfolgshonorars. Die Höhe der Vergütung ist dann abhängig vom Erfolg, den der Anwalt erzielen konnte. Fragen Sie konkret nach, was möglich ist.

Wie bekomme ich einen Überblick über die Kosten?

Fragen Sie Ihren Anwalt vorab. Ein seriöser (= „guter“) Anwalt hat mit einer Preisauskunft kein Problem. Auf Nachfrage ist Ihr Anwalt übrigens verpflichtet, Auskunft über die zu erwartenden Kosten zu geben. Alternativ rufen Sie für eine Ersteinschätzung an unter 06621-9112050 oder schreiben eine E-Mail an info@kanzlei-hersfeld.de.

Grundsatz: Je höher der sog. „Streitwert“, desto höher die Kosten. Bei einer Kündigungsschutzklage beträgt der Streitwert z.B. das dreifache Bruttomonatsgehalt. Näheres können Sie dem sog. „Streitwertkatalog“ entnehmen.

Übrigens: jedem Arbeitsgerichtstermin ist ein sog. „Gütetermin“ vorgeschaltet. Wenn sich die Parteien hier einigen können, fallen keine Gerichtskosten an!

Ist ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht teuer?

Nicht, wenn:

  • Sie rechtsschutzversichert sind
  • Sie eine Abfindung zu erwarten haben, die Ihre Anwaltskosten mehr als ausgleicht
  • Der eingeklagte Betrag Ihre Anwaltskosten übersteigt
  • Der Streitwert niedrig ist
  • Sie Prozesskostenhilfe (ggf. ohne Ratenzahlung) erhalten
  • Sie sich von einem Anwalt der Gewerkschaft oder des Arbeitgeberverbandes vertreten lassen
  • Sie den Prozess ohne Anwalt führen

Kündigungsschutzprozesse können sich in aller Regel im Hinblick auf eine Abfindung lohnen: wenn ihr Arbeitgeber sich nur durch das Verfahren zur Zahlung einer hohen Abfindung bewegen lässt, werden die Anwaltskosten mehr als aufgewogen. Dann zahlt effektiv die Gegenseite für Ihren Anwalt.

Wann entstehen keine Gerichtskosten?

  • Sie einigen sich vor dem Gerichtstermin
  • Sie einigen sich im ersten Gerichtstermin (sog. „Gütetermin“)
  • Der Kläger nimmt seine Klage zurück

Kontaktieren Sie einen Experten!

Bereiten Sie sich gut auf eine Kündigung auf ärztlichen Rat vor und holen sich fachkundigen Rat. Rufen Sie kurz durch und erhalten direkt eine kostenfreie Ersteinschätzung von Rechtsanwalt Aaron Albrecht unter 06621-911 20 50 oder schreiben eine E-Mail an info@kanzlei-hersfeld.de.

Kanzlei Albrecht
 Am Markt 9
 36251 Bad Hersfeld

www.kanzlei-hersfeld.de

RA Albrecht vertritt mittelständische Unternehmen und Arbeitnehmer in Kündigungsstreits und allen anderen Belangen des Arbeitsrechts.

Foto(s): https://www.pexels.com/de-de/foto/handgeschrieben-frau-hand-buro-7841833/; https://www.pexels.com/de-de/foto/mann-hande-sitzung-festhalten-7927581/; https://www.pexels.com/de-de/foto/paar-hande-menschen-wasser-4098232/

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