Kostenlose Ersteinschätzung bei Abmahnung von Volkswagen und Lubberger Lehment

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Seite einigen Jahren vertreten wir viele Mandanten, die eine Abmahnung von VW und der Kanzlei Lubberger Lehment erhalten haben. Wir haben vielfach über diese Fälle berichtet und bieten betroffenen Personen eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung durch einen Fachanwalt und Spezialisten für Markenrecht an. 

Aktueller Anlass ist eine erneute Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment für VW in Bezug auf die rechtsverletzende Nutzung der Marken „VW“, „VW im Kreis“, „Bulli“ und „Bulli3D“. Dabei wurde die Marke für eine Lexan Karosserie aus dem Modellbaubereich verwendet.

Vorab: Wenn Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung der Volkswagen AG und Lubberger Lehment erhalten haben, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven in Münster und bundesweit zur Verfügung. Wir verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Übersenden Sie uns einfach die Abmahnung via E-Mail an die inf@wd-recht.de  Wir melden uns umgehend und für Sie kostenlos zurück.

Was verlangen die Volkswagen AG und Lubberger Lehment?

Wie üblich in markenrechtlichen Auseinandersetzungen fordern die Volkswagen AG und Lubberger Lehment zur Abgabe einer umfangreichen strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Ein Entwurf einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist der Abmahnung beigefügt. Ferner verlangt die Kanzlei Lubberger Lehment für die Volkswagen AG die Erteilung einer umfassenden Auskunft in Bezug auf die Herkunft der Ware und die erzielten Umsätze. Die Forderung eines weiteren Schadensersatzes wird angekündigt. Schließlich wird die Erstattung der durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltsgebühren nach einem Gegenstandswert von 150.000 €.

Keine Sorge bei Abmahnung von VW und Lubberger Lehment

Die Abmahnung der Volkswagen AG sollte unbedingt ernst genommen werden. Wir kennen den Gegner und das Vorgehen. Eine frühe und richtige Beratung durch einen Spezialisten für Markenrecht kann die Angelegenheit schnell und ohne hohe Kostenrisiken auflösen.

Dabei gilt: Keine Reaktion ist immer falsch. Dies kann zu kostenintensiven Klagen und sogar zu strafrechtlichen Weiterungen führen, da eine Markenrechtsverletzung ein Straftat ist.

Es ist daher angesichts der erheblichen Forderungen und negativen Folgen falscher Entscheidungen absolut empfehlenswert, die Abmahnung von Spezialisten auf dem Gebiet des Markenrechtes prüfen zu lassen.

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid und Drouven PartG, verfügen - insbesondere als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz - über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Markenrechts. Die Gegenseite kennen wir seit Jahren: 

https://www.anwalt.de/rechtstipps/klage-der-vw-ag-und-lubberger-lehment-wegen-verletzung-der-marke-vw_170830.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/erneut-abmahnung-von-der-volkswagen-ag-und-lubberger-lehment_161569.html

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-von-lubberger-lehment-und-volkswagen-ag-kostenlose-ersteinschaetzung-durch-fachanwalt/

Wir helfen unseren Mandanten in diesen Fällen, so dass Sie die zusätzlichen Sorgen einer markenrechtlichen Abmahnung schnell wieder los sind.  Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung.

Wie sollte man auf die Abmahnung von Volkswagen reagieren?

Die Kanzlei Lubberger Lehment setzt für die Volkswagen AG zur Erfüllung der Ansprüche kurze Fristen. Im Falle des reaktionslosen Fristablaufes droht unmittelbar die gerichtliche Verfolgung der Ansprüche durch die Volkswagen AG. Die Abmahnung und die gesetzten Fristen sollten daher keinesfalls ignoriert werden. 

Nicht ratsam ist es jedoch, die beigefügte Unterlassungserklärung vorschnell ungeprüft zu unterzeichnen. Denn durch die Abgabe der Erklärung bindet sich der Erklärende mindestens 30 Jahre vertraglich an die Gegenseite und hat in jedem Fall der Zuwiderhandlung eine feste Vertragsstrafe von 5.100,00 €  an die Gegenseite zu zahlen.

Unsere Expertentipps lauten daher:

  •     Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
  •     keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung,
  •     Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,
  •     Fachanwalt kontaktieren

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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