Kanzlei Lubberger Lehment für die Volkswagen AG – Abmahnung erhalten? Kostenlose Ersteinschätzung

  • 3 Minuten Lesezeit

Erneut liegt uns eine Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment aus Berlin im Namen der Volkswagen AG vor. 

Vorab:

Wenn Sie eine markenrechtliche Abmahnung von Lubberger Lehment erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt und Anwalt für Markenrecht nutzen. Dr. Oliver Wallscheid ist Experte im Markenrecht und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung an. Übersenden Sie uns hierzu die Abmahnung via E-Mail. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Was wirft die Volkswagen AG dem Abgemahnten vor?

Die Volkswagen AG rügt in dem Schreiben die Verletzung von Markenrechten durch ein Verhalten des Abgemahnten. Der Adressat der Abmahnung habe auf der Online-Handelsplattform ebay.de unter Verwendung von Marken der Volkswagen AG Front- und Kotflügelembleme für Kraftfahrzeuge angeboten. Dabei handele es sich tatsächlich nicht um Originalkappen der Mandantin von Lubberger Lehment. 

Durch diese behauptete Benutzung von fremden Marken liege zum einen ein Verstoß des betreffenden Händlers gegen Art. 9 Abs. 1 Satz 2 lit. a) UMV auf der Hand. Zum anderen sei durch das Anbieten der Waren im Internet auch der Tatbestand der unlauteren Rufausbeutung i. S. d. Art. 9 Abs. 1 Satz 2 lit c) UMV verwirklicht.

Bei den betreffenden Unions-Wortmarken/Wort-/Bildmarken handele es sich um Folgende: 

  • „VW im Kreis“
  • „GTI“
  • „R-Line Logo“
  • „VW“
  • „R-Line“

Wie lauten die Forderungen von Lubberger Lehment für die Volkswagen AG?

Die Forderungen der Kollegen von Lubberger Lehment für die Volkswagen AG beinhalten:

  • die Abgabe eines strafbewehrten Unterlassungsversprechens unter Androhung einer Vertragsstrafe von 5.100,00 EUR
  • Auskunft über
  • Anzahl und Verkaufspreise der abgemahnten Produkte
  • Namen und Anschrift sämtlicher gewerblicher Abnehmer
  • Namen und Anschrift der Vorlieferanten
  • Anzahl und Einkaufspreise der fraglichen Produkte
  • Bestätigung des Abgemahnten bzgl. Anerkenntnis eines Schadenersatzanspruchs 
  • Vernichtung der noch vorhandenen Produkte
  • Aufwendungsersatz, d. h., Übernahme der Rechtsanwaltsgebühren aus einem Gegenstandswert von 250.000,00 EUR.

Welches Verhalten wird nach Erhalt einer solchen Abmahnung empfohlen?

Zuallererst sollten angesichts drohender gerichtlicher Schritte im Falle der Nichtbeachtung die gesetzten Fristen eingehalten werden. 

Trotzdem ist davon abzuraten, ohne vorherige fachmännische Prüfung den Forderungen nachzukommen. Ein einmal abgegebenes Unterlassungsversprechen sowie eine erteilte Auskunft sind nämlich kaum oder nicht rückgängig zu machen. 

Eine Vorprüfung der Abmahnung durch einen Fachanwalt ist daher unumgänglich. Diese ergibt immer wieder, dass die geltend gemachten Ansprüche tatsächlich nicht bestehen und es sich um eine bloße „unberechtigte Schutzrechtsverwarnung“ handelt. In einem solchen Fall würde die abmahnende Seite  für die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite aufkommen müssen. 

Aber auch im Falle einer sich als rechtmäßig herausstellenden Abmahnung ist die Beratung der weiteren Schritte mit einem Rechtsanwalt in hohem Maße anzuraten. Der Text der beiliegenden Unterlassungserklärung wäre auch in einem solchen Fall vor einer möglichen Abgabe zu modifizieren. 

Wir kennen die Gegner und raten dem Empfänger einer markenrechtlichen Abmahnung, folgende Grundregeln zu beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  • keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen

Wir kennen den Gegner und haben bereits viele Mandanten in diesen Fällen vertreten:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-volkswagen-ag-und-lubberger-lehment-wegen-markenrechtsverletzung_150241.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-volkswagen-ag-durch-kanzlei-lubberger-lehment_151518.html

Anwalt für Markenrecht: Dr. Wallscheid & Drouven

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail

Weitere Informationen zum Markenrecht finden Sie unter: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/abmahnung/abmahnung-wegen-markenverletzung/


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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