Klage der VW AG und Lubberger Lehment wegen Verletzung der Marke VW

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Immer wieder vertreten wir Mandanten, die eine Abmahnung, einstweilige Verfügung oder sogar eine Klage der VW AG wegen Verletzung von Marken der VW AG erhalten haben. Wir haben über diese Fälle bereits vielfach berichtet.

Vorab: Wenn Sie eine Abmahnung, einstweilige Verfügung oder Klage der Volkswagen AG und Lubberger Lehment erhalten haben, können Sie selbstverständlich unsere kostenlose Ersteinschätzung nutzen. Übersenden Sie uns hierzu die Ihnen vorliegenden Schreiben nebst Telefonnummer via E-Mail. Wir melden uns umgehend bei Ihnen. So können die meist knappen sicher gewahrt werden.

 

Abmahnung – Einstweilige Verfügung – Klage

Der aktuelle Fall zeigt, was passiert, wenn man auf die Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment und der Firma Volkswagen AG nicht reagiert. Kann man die Abmahnung in der Regel noch so bearbeiten, dass der finanzielle Schaden in Grenzen gehalten werden kann, entstehen durch eine einstweilige Verfügung und die nachfolgende Klage doch erhebliche Kosten.

Der Gegenstandswert der aktuellen Klage liegt über 200.000 € und führt damit zu erheblichen Anwalts- und Gerichtskosten. Hinzu kommt, dass die Verletzungen der Marken von VW häufig rechtlich relativ eindeutig vorliegen, so dass aus unserer Sicht kein Grund vorliegt, die Abmahnung nicht umgehend nach Erhalt durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz prüfen zu lassen.

Keinesfalls sollte aber die geforderte Unterlassungserklärung ungeprüft und in der geforderten Form unterschrieben werden. Wir haben über die markenrechtlichen Abmahnungsfälle von VW und Volkswagen bereits seit Jahren berichtet und haben in unseren Artikeln vielfach nützlich Tipps gegeben. Weitere Informationen finden Sie z.B. unter:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/erneut-abmahnung-von-der-volkswagen-ag-und-lubberger-lehment_161569.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/einstweilige-verfuegung-der-volkswagen-ag-vw-und-lubberger-lehment_169632.html


Einstweilige Verfügung und Klage von Volkswagen und Lubberger Lehment vermeiden 

Betroffene Anbieter sollten nach einer Abmahnung von VW und Lubberger Lehment schnell reagieren und einen Spezialisten für Markenrecht frühzeitig kontaktieren.

Wir kennen den Gegner und das Vorgehen. Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht und Experte für Markenrecht. Nutzen Sie unsere jahrelange Erfahrung mit diesen Abmahnungen von Volkswagen und kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Einschätzung der Abmahnung.

Des Weiteren sollten bei einer Abmahnung wegen angeblicher Markenverletzung folgende Verhaltenstipps beachtet werden:

  • Die Abmahnung sollte nicht ignoriert und die Fristen sollten beachtet werden.
  • Lassen Sie die Abmahnung durch einen erfahrenen Markenanwalt bzw. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen und unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgefertigte Unterlassungserklärung.
  • In der Regel bestehen Ansprüche auf Schadensersatz (Regress) gegen den eigenen Lieferanten. Auch dies sollte frühzeitig geprüft werden.

Rechtsanwalt Dr. Wallscheid, LL.M. ist erfahrener Markenanwalt / Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Ihr Ansprechpartner im Bereich des Markenrechts.


 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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