Kostenübernahme und Wartezeit bei der Rechtsschutzversicherung: Das müssen Sie wissen!

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Heute erkläre ich Ihnen, wie Sie eine Zusage Ihrer Rechtsschutzversicherung zur Kostenerstattung Ihres Rechtsfalls bekommen und welche Rolle das Thema Wartezeit für Sie spielt. Schließlich wollen Sie ja zu Ihrem Recht kommen, ohne sich allzu sehr um die finanzielle Seite eines Rechtsstreits kümmern müssen. 

Doch erstmal ein wichtiges Detail zu Beginn: Was ich hier erkläre, gilt für Zivilverfahren – also, wenn es um einen Streit zwischen Ihnen und anderen Menschen oder Firmen geht. 

Wie also gelingt es möglichst schnell, dass die Versicherung „Ja“ sagt und die Kosten übernimmt? Wenn Sie das – wie die meisten unserer Mandanten – nicht selbst erledigen wollen, so überlassen Sie das gleich ganz einfach Ihrem Anwalt. Er kann den Antrag an die Versicherung stellen, Gerichtskosten anfordern, die Bezahlung des gegnerischen Anwalts und der Sachverständigen organisieren und auch für die Endabrechnung Sorge tragen. Ihm geben Sie ohnehin Ihre Unterlagen und Sie berichten ihm alles Wichtige.

Ihr Anwalt ist mit dem Kleingedruckten in der Versicherungspolice – den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen / genannt: ARB – bestens vertraut. Mit der Unterstützung Ihres Anwalts kommen Sie nicht nur leichter zum Versicherungsschutz, sondern vermeiden es, sich in dem Gestrüpp der Versicherungsbedingungen zu verfangen; Sie vermeiden Nachfragen des Versicherers. Kurz gesagt: Sie sparen Zeit und umschiffen mögliche Probleme in Verbindung mit den Kostenerstattungen.

Der Profi, für den das zum Tagesgeschäft gehört, ist ganz einfach schneller. Ihn nehmen die Versicherer ernst – er lässt sich kein X für ein U vormachen. Bei den Versicherungskunden hingegen probieren es die Sachbearbeiter der Versicherung schon einmal – natürlich um sich vor den Kosten zu drücken. Fair ist das nicht. 

Unser Tipp: Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen. Ein Gegencheck hat schon manchen Versicherer die Geldbörsen aufmachen lassen. Was Ihr Anwalt für eine Deckungsanfrage braucht, ist schnell aufgezählt. Und zwar:

  • Bei welcher Gesellschaft sind Sie versichert und 
  • die Angabe der Versicherungsnummer. Diese Angaben finden Sie z. B. auf der letzten Rechnung für den Beitrag oder meist auch auf den Kontoauszug. Viele Versicherer geben auch kleine Kärtchen aus, die so groß sind, wie der Personalausweis.
  • Natürlich brauchen wir auch Ihren Namen und wenn es um ein Familienmitglied geht, auch noch ein paar weitere ergänzende Angaben 

Wir haben dazu eine kostenlose Checkliste entwickelt, die Sie auf unserer Internetseite herunterladen können. Nebenbei finden Sie dort noch einige Hintergrundinformationen zu Ihrer Versicherung. Den Link finden Sie in der Videobeschreibung des angehängten Videos. 

Ihre Rechtsschutzversicherung geht – wenn es um Geld geht – nach einer Art Salamitaktik vor. Sie öffnet nicht gleich das Portemonnaie grenzenlos, sondern prüft Schritt für Schritt und zahlt maximal nur die gesetzlich vorgesehenen Gebühren. Zuerst gibt sie eine Zusage für den Einsatz Ihres Anwalts für ein Vorgehen ohne Gericht. Oft hilft das schon. 

  • Wenn das nicht zum Ziel führt, will die Versicherung Genaueres wissen und sagt im nächsten Schritt zu, die Kosten für eine gerichtliche Auseinandersetzung zu zahlen.
  • Geht es nach gewonnenem Prozess in die nächste Instanz, so springt die Versicherung nochmals ein. Aber auch hier gilt: Man muss vorher fragen.
  • Selbst wenn die erste Instanz nicht gewonnen worden ist, kann man mit Hilfe des Rechtsschutzversicherers in der Berufung eine zweite Chance nutzen. Eine Anfrage lohnt sich in jedem Fall.

Wenn Sie dieses Salamiprinzip nicht beachten, müssen Sie sich nicht wundern, wenn Ihre Versicherung die Kosten nicht übernehmen will. Allein schon aus diesem Grunde lohnt es sich, Ihren Anwalt mit der Deckungsanfrage und auch mit der gesamten Abrechnung zu beauftragen. 

Was aber, wenn die Versicherung sich zuerst weigert, die Kosten zu übernehmen? Die Antwort ist einfach; wir bohren nach. 

Wir greifen zum Telefon und sprechen direkt mit dem Sachbearbeiter. Wir fragen nach, welche Details ihm noch fehlen, damit Sie die Zusage von Ihrer Rechtsschutzversicherung erhalten. Oder wir stellen fest, dass die Versicherung eine falsche Rechtsansicht vertritt, und erklären Ihre Rechtslage. In den meisten Fällen hat dieses Nachbohren unseren Mandanten geholfen.

Aber welche Kosten werden übernommen? Die Versicherung zahlt nur die notwendigen Gebühren für Ihren Anwalt und für die Kosten bei Gericht. Wenn der Prozess verloren gehen sollte, dann werden auch die Gebühren für den anderen Anwalt getragen. Den Löwenanteil stemmt Ihre Rechtsschutzversicherung meistens. Und damit haben Sie finanziellen Rückenwind, wenn Sie Ihrem Recht Nachdruck geben wollen.

Ein häufiges Thema ist bezüglich einer Kostenerstattung die Wartezeit. Es ist nämlich üblich, dass der Versicherungsschutz einer Rechtsschutzversicherung erst nach drei Monaten Wartezeit greift. Wer davor mit möglichem Unrecht konfrontiert wird, der geht an dieser Stelle von Seiten der Versicherung erstmal leer aus. Auch rückwirkend kann man keinen Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Motiv der Versicherungen ist es, mit dieser Regelung zu vermeiden, dass ohne Beitragszahlungen direkt große Kosten entstehen. Ohne diese Wartezeit würde das Konzept der Rechtsschutzversicherung sich schließlich gar nicht rechnen.

Wichtig ist es deshalb zu verstehen, dass die Rechtsschutzversicherung eine Vorsorgeversicherung ist. Bei einem bestimmten Risikoprofil sollte man diese einfach haben, damit man vor hohen Kosten geschützt ist. Eine Ausnahme bezüglich der Wartezeit ist dabei die Verkehrsrechtsschutzversicherung, weil Versicherungsfälle hier nicht planbar sind. Für Ordnungswidrigkeiten ist diese sogar oft rückwirkend möglich, allerdings ist damit eine längere Vertragslaufzeit sowie eine deutlich höhere Prämie verbunden. Da hilft im Zweifel auch die Konsultation mit dem Anwalt, um eine gute Entscheidung zu treffen.

Einen Bonustipp habe ich noch für Sie: Ihre Versicherung muss selbst dann noch die Kosten für Ihr Recht übernehmen, wenn sie beendet worden ist. Denn bis zu maximal drei Jahren nach dem Ende ist die Versicherung in der Pflicht. Sie muss die Kosten zahlen – ob sie will oder nicht. Bei einem Anbieterwechsel ist eine Wartezeit damit ebenso hinfällig.

Sie sehen, es lohnt sich, Ihre Rechtsschutzversicherung anzuzapfen, damit Sie ohne großes Kostenrisiko zu Ihrem Recht – das heißt: meist zu Ihrem Geld kommen. Deshalb ist unser Motto:

Ihr Geld – Ihr Recht.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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