Kraftfahrt-Bundesamt ordnet Rückruf von 33.000 Audi A6 und A7 wegen Abgasmanipulation an

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Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat mit Bescheid vom 04.06.2018 den verpflichtenden Rückruf von rund 33.000 in Deutschland zugelassenen Audi A6 und A7 angeordnet. Es soll sich dabei um Fahrzeuge mit den Motoren V6 TDI Gen2 Evo aus der aktuellen Baureihe C7 mit einer Leistung von über 200 kW und der Schadstoffklasse Euro 6 handeln, die ab 2014 gebaut wurden.

Grund für den verpflichtenden Rückruf ist die vom KBA in diesen Modellen gefundene und von Audi eingeräumte Abgasmanipulation.

Das KBA untersagte Audi auch den weiteren Verkauf dieser Modelle, bis der Konzern ein Software-Update bereitgestellt und genehmigt bekommen hat, mit dem die Abgasmanipulationen beseitigt werden kann. Audi wurde aufgegeben, die unzulässige Abschalteinrichtungen aus den betroffenen Fahrzeugen nach der Freigabe des Maßnahmenpakets durch das KBA zu entfernen.

Aufgrund der vom Kraftfahrt-Bundesamt aufgefundenen unzulässigen Abschalteinrichtungen und des nunmehr angeordneten Rückrufs der betroffenen Modelle, stehen jetzt die erforderlichen Tatsachen zur Verfügung, die Schadenersatzansprüche für die betroffenen Audi-Kunden begründen“, meint Rechtsanwalt Heiko Müller, Partner der Kanzlei MÜLLER SIEDEL VOS aus Köln, und verweist auf eine Vielzahl von Urteilen (www.diesel-kläger.de/urteile), die gegen Volkswagen wegen illegaler Abgasmanipulationen ergangen sind. Eine Vielzahl von Landgerichten quer durch die Bundesrepublik haben in den vergangenen Wochen und Monaten VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bzw. wegen Betrugs zu Schadenersatz verurteilt. Danach muss die Volkswagen AG den betroffenen Fahrzeugbesitzern gegen Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs und Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer den vollen Kaufpreis erstatten.

„Da nunmehr von behördlicher Seite festgestellt ist, dass Audi in den vom Rückruf betroffenen A6 und A7 eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut hat, dürften die gegen VW ergangenen Urteile auf die betroffenen Audi-Modelle übertragbar sein”, sagt Rechtsanwalt Müller.

Darüber hinaus bestehen auch gegenüber dem Audi-Händler, der den manipulierten A6 oder A7 verkauft hat, Mängelgewährleistungsansprüche. Dies haben ebenfalls zahlreiche Gerichte bestätigt und festgestellt, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung einen Mangel am Fahrzeug darstellt, der zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.

Rechtsanwalt Müller rät allen Kunden, die in den letzten zwei Jahren einen Audi A6 bzw. A7 erworben haben, ihre Ansprüche schnellstmöglich durch einen im Abgasskandal erfahrenen Rechtsanwalt prüfen lassen, da die Gewährleistungsfrist des Händlers bei Neufahrzeugen nur zwei Jahre ab Übergabe des Fahrzeugs beträgt. Bei Gebrauchtfahrzeugen verkürzt sich diese Frist sogar auf ein Jahr.

MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte vertritt eine Vielzahl von Besitzern manipulierter Dieselfahrzeuge und führt zahlreiche Schadenersatzklagen gegen VW wegen des Abgasbetrugs. Zudem führt die Kanzlei Klagen für private und institutionelle Investoren gegen den VW-Konzern wegen pflichtwidrig unterlassener Kapitalmarktinformationen und ist an den Musterverfahren vor dem OLG Braunschweig und dem OLG Stuttgart beteiligt. MÜLLER SEIDEL VOS ist damit eine der führenden Kanzleien im Dieselskandal. 


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