Krankentagegeld und Arbeitsunfähigkeit

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

In unserer heutigen Ausgabe möchte ich Sie informieren über Probleme im Zusammenhang mit der privaten Krankentagegeldversicherung, insbesondere den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit.

Bei der Krankentagegeldversicherung soll der Versicherungsnehmer im Falle vollständiger Arbeitsunfähigkeit ein tägliches Krankentagegeld erhalten, dessen Höhe von den vorherigen Einkünften und den vertraglichen Vereinbarungen abhängt.

Die Versicherung ist für den Versicherungsnehmer besonders wichtig, da hierdurch eine wirtschaftliche Notlage verhindert werden soll, welche andernfalls durch den Fortfall der Arbeitsfähigkeit entstehen würde.

Der Versicherer hat jedoch ein wirtschaftliches Interesse daran, dass möglichst wenig Krankentagegeld tatsächlich zur Auszahlung kommt.

Vor diesem Hintergrund wird durch den Versicherer häufig bereits angezweifelt, dass die vollständige Arbeitsunfähigkeit überhaupt besteht.

Hierbei ist es grundsätzlich der Versicherungsnehmer, der den Eintritt und die Fortdauer bedingungsgemäßer Arbeitsunfähigkeit darlegen und beweisen muss.

Das geschieht in der Regel durch die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Wenn der Versicherer die inhaltliche Richtigkeit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anzweifelt, reicht die einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung jedoch nicht mehr aus.

Der Versicherer hat nämlich das Recht eine Nachuntersuchung zu verlangen und den Versicherungsnehmer durch einen von dem Versicherer selbst beauftragten Arzt untersuchen zu lassen.

Hier sollte der Versicherungsnehmer argwöhnisch werden, wenn derjenige Arzt der über die Leistungspflicht des Versicherers entscheiden soll von dem Versicherer beauftragt wird und möglicherweise auch zu einem großen Teil von diesen Aufträgen lebt.

Der Versicherungsnehmer kann sich der Untersuchung jedoch nicht entziehen, weil das einen Obliegenheitsverstoß darstellen würde, sodass der Versicherer dann nicht mehr zur Leistung verpflichtet wäre.

Die Praxis zeigt immer wieder, dass die von dem Versicherer beauftragten Ärzte dann tatsächlich Feststellungen im Sinne des Versicherers treffen und dieser die Zahlung des Krankentagegeldes dann ablehnt.

Nicht wenige Versicherungsnehmer lassen sich von diesen sogenannten ärztlichen Feststellungen beeindrucken und verfolgen den Zahlungsanspruch dann nicht weiter.

Wenn eine unberechtigte Ablehnung des Versicherers erfolgt, ist es jedoch wichtig, hiergegen schnell und effektiv vorzugehen.

Man muss dem Versicherer insbesondere klarmachen, dass er weiterhin in die Pflicht genommen wird und dass er einen diesbezüglichen Rechtsstreit verlieren würde.

Nur dann besteht die Aussicht, dass die Leistung doch noch kurzfristig und außergerichtlich erfolgt.

Für weitere Nachfragen stehen wir Ihnen gern persönlich zur Verfügung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Frank Vormbaum

Beiträge zum Thema