Krankmeldung - ärztliches Attest ab 1. Krankheitstag

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Durch die Presse ging die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Az. 5 AZR 886/11), wonach der Arbeitgeber bereits ab dem 1. Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vom Arbeitnehmer fordern kann.

In der Sache eigentlich auch bisher schon teilweise gängige Praxis.

Es wurde in den Pressestimmen häufig einseitig darauf abgestellt, dass dies für Arbeitnehmer nachteilig sei.

Dies ist aus meiner Sicht nicht so, da durch den notwendigen Arztbesuch und die dann erfolgte Krankschreibung ein durch den Arbeitgeber schwer zu widerlegender Nachweis über das Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit geführt wird.

Bei einer lediglich mündlichen Krankmeldung ist der Arbeitnehmer beweispflichtig für die Tatsache der Arbeitsunfähigkeit, wobei es ohne bzw. auch bei nachträglicher ärztlicher Bestätigung durchaus Probleme geben kann.

Es ist aus Sicht eines Arbeitnehmers also durchaus sinnvoll bereits am ersten Krankheitstag ein Attest vorzulegen, da damit der Verdacht des „Blaumachens" gegenüber dem Arbeitgeber sofort ausgeräumt werden kann und somit erst gar keine möglichen Belastungen des Arbeitsverhältnisses entstehen.


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