Krawalle und Übergriffe in der Silvesternacht 2022/2023 – Welche Strafen drohen den Randalierern?

  • 11 Minuten Lesezeit

In einigen Städten wurden in der letzten Silvesternacht zahlreiche Polizeieinsätze verzeichnet. Opfer waren oftmals die im Einsatz tätigen Feuerwehrleute und Polizisten. Besonders viele Übergriffe und Krawalle wurden in Berlin verzeichnet. Die Medien berichten darüber, dass zahlreiche Beamte angegriffen wurden, wobei wohl unter anderem Böller, Steine oder auch Flaschen geworfen wurden.  Zahlreiche Personen wurden festgenommen. Mehrere hundert Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden Medienberichten zufolge eingeleitet.

Die Forderung nach konsequenten Bestrafungen wird laut. Politische Diskussionen wurden ausgelöst.


Doch welche Straftaten stehen hier im Raum und wie hoch ist die Strafe für die Silvester Krawalle im Falle einer Verurteilung? Wirkt sich eine starke Alkoholisierung auf die Bestrafung aus?

Nicht wenige der Beschuldigten sind Minderjährige oder Heranwachsende (18 bis 21 Jahre). Gibt es Besonderheiten bei Strafverfahren gegen Jugendliche?

Wie hoch ist die Strafe für den Angriff eines Polizisten oder von Feuerwehrleuten?

Pauschal kann dies nicht beantwortet werden. Das liegt zum Einen daran, dass durch einen Angriff eines Polizeibeamten oder auf Feuerwehrleute eine Vielzahl an Straftaten verwirklicht werden können. Dies hängt insbesondere davon ab, wie angegriffen wurde. Zu betrachten sind also die konkreten Umstände des Einzelfalls.

Den folgenden Ausführungen muss eine gewisse Generalisierung und Typisierung zugrunde gelegt werden. Im Folgenden wird nur ein kleiner Ausschnitt dessen dargestellt, was in strafrechtlicher Sicht verwirklicht worden könnte (aber im Einzelfall nicht zwingend tatsächlich verwirklicht sein muss).

Für eine rechtliche Beurteilung eines konkreten Falls, sollten Sie Beschuldigter einer Straftat sein, wenden Sie sich bestenfalls an einen Anwalt für Strafrecht. Dieser hat die nötige Berufserfahrung und strafrechtliche Fachexpertise, um Ihren Fall genau einschätzen zu können.

Polizisten und Feuerwehrleute mit Böllern beschmeißen als gefährliche Körperverletzung?

Zahlreichen Medienberichten zufolge kam es zu Angriffen auf Polizeibeamte und Feuerwehrleute. Unter anderem wurden diese mit Pyrotechnik, Flaschen oder Steinen beworfen. Einige wurden dabei verletzt.


Hier droht zunächst eine Strafe wegen gefährlicher Körperverletzung. Eine Körperverletzung wird dann zu einer gefährlichen Körperverletzung, wenn sie auf bestimmte Art und Weise begangen wurde.

Hierzu gehört die Körperverletzung, indem bzw. bei der …

  • gesundheitsschädliche Stoffe, wie z.B. Gift, dem Opfer beigebracht werden (§ 224 Abs.1 Nr.1 StGB),
  • ein gefährliches Werkzeug, z.B. eine Waffe, hierfür genutzt wird (§ 224 Abs.1 Nr.2 StGB),
  • ein hinterlistiger Überfall begangen wird (§ 224 Abs.1 Nr.3 StGB),
  • mit anderen Beteiligten gemeinschaftlich agiert wird (§ 224 Abs.1 Nr.4 StGB),
  • das Leben das Opfers gefährdet wird (hier genügt eine abstrakte Gefahr, also eine Eignung hierzu. Eine konkrete Gefahr, also dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Opfer überlebt, ist nicht erforderlich, stRspr vgl. z.B. BGH, Beschluss v. 10.02.2021 – 1 StR 478/20) (§ 224 Abs.1 Nr.5 StGB)


Als gefährliches Werkzeug können auch Feuerwerks-Böller bzw. Pyrotechnik, Glasflaschen oder Steine gewertet werden. Hier kommt es nämlich auf die Gefährlichkeit durch den konkreten Einsatz des Gegenstands und seine objektive Beschaffenheit an und welche schweren Folgen hierdurch verursacht werden können (stRspr vgl. z.B. BGH, Beschluss v. 10.02.2021 – 1 StR 478/20).


Im Zusammenhang mit den Übergriffen in der Silvesternacht steht wohl in manchen Fällen auch der Vorwurf einer gemeinschaftlichen Körperverletzung im Raum.


Wird Pyrotechnik, Glasflaschen oder Steine in Richtung z.B. des Kopfes des Opfers geworfen, so droht gegebenenfalls der Vorwurf einer Körperverletzung unter Verursachung einer Lebensgefahr.


Sie sehen, es kommt hier maßgeblich auf die konkreten Umstände des Einzelfalles an. Hier können Details, Feinheiten gar, einen großen Unterschied machen. Umso wichtiger ist es, sich beim Vorwurf einer gefährlichen Körperverletzung an einen auf das Strafrecht spezialisierten Fachanwalt für Strafrecht zu wenden. Dieser weiß, auf welche Aspekte es bei der rechtlichen Würdigung und bei der Entwicklung einer geeigneten Verteidigungsstrategie ankommt und wird sie auf dieser Grundlage bestmöglich beraten können. Neben der fachlichen Spezialisierung eines Fachanwalts spielt hier auch die berufliche Erfahrung eine wichtige Rolle.


Medienberichten zufolge wurden einige Einsatzkräfte sogar in einen Hinterhalt gelockt, bevor sie angegriffen wurden.  Hier steht dann möglicherweise der Vorwurf einer Körperverletzung mittels eines hinterlistigen Überfalls im Raum. Dies ist der Fall, wenn der Täter planmäßig seine Absichten verdeckt und damit ausnutzt, dass das Opfer sich nicht wehren kann (vgl. BGH, Beschluss v. 15.12.2020 – 3 StR 386/20)


Eine Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung nach § 224 StGB setzt vorsätzliches Vorgehen voraus.


 Aber auch eine fahrlässige Körperverletzung ist strafbar. Hierfür droht gem. § 229 StGB eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. An eine fahrlässige Körperverletzung kann zum Beispiel gedacht werden, wenn jemand einen Feuerwerkskörper wirft und jemand verletzt wird, der oder die Werfende dies aber nicht wollte. Wer einen Feuerwerkskörper wirft, ohne sicherzustellen, dass niemand in der Nähe ist, der unmittelbar hiervon getroffen werden könnte, handelt wohl regelmäßig fahrlässig.

Wann droht eine Strafe wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte?

Auch der Vorwurf eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 StGB) und oder des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) steht bei den Übergriffen an Silvester in Berlin regelmäßig im Raum.


Der Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 Abs.1 StGB setzt voraus, dass die Beamten gerade dabei sind, eine konkrete (rechtmäßige) Diensthandlung vorzunehmen und der Widerstand auch einen Bezug zu dieser Diensthandlung hat (vgl. BT Drucksache, 18/11161 v. 14.02.2017 S.9), also zum Beispiel wenn die Beamten angegriffen werden, wenn sie gerade dabei sind die Personalien einer Person aufzunehmen oder unter Umständen diese sogar festnehmen. Das Widerstand leisten mit Gewalt oder durch die Drohung mit eben dieser kann dann nach § 113 StGB strafbar sein.


Nach § 114 StGB wird ein tätlicher Angriff (hierzu kann z.B. die Verübung einer Körperverletzung zählen) auf die in der Norm genannten Personen unter Strafe gestellt.


Nach § 115 Abs.3 StGB werden übrigens (unter anderem) Feuerwehrleute den Vollstreckungsbeamten in bestimmten Situationen gleichgestellt, so dass auch ihnen der Schutz, den die Strafbewehrung gewährleisten soll, zukommt.

Wann ist das Anzünden von Gegenständen eine Brandstiftung?

Brandstiftungsdelikte sind mit hohen Strafen bedroht. Hieran sieht man die besondere Gefährlichkeit für die Allgemeinheit, die der Gesetzgeber in einer Brandstiftung sieht.


Allerdings ist nicht das Anzünden eines jeden Gegenstands sofort und automatisch nach den §§ 306 ff. StGB strafbewehrt.

Die maßgeblichen strafbaren Verhaltensweisen bei den Brandstiftungsdelikten sind das Inbrandsetzen eines der genannten Objekte oder das durch Brand ganz oder teilweise zerstören eben dieses.


Medienberichten zufolge kam es in der Silvesternacht auch zum Anzünden eines Feuerwehrautos.

Nach § 306 Abs.1 Nr.4 StGB macht sich strafbar, wer vorsätzlich ein Kraftfahrzeug in Brand setzt oder (zumindest teilweise) zerstört.


Für Brandstiftung nach § 306 Abs.1 StGB droht eine Freiheitsstrafe zwischen einem und 10 Jahren.

Wird dadurch ein Mensch in eine Gefahr der Gesundheitsschädigung gebracht, so droht gem. § 306a Abs.2 StGB sogar eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.

Wird durch die Brandstiftung tatsächlich ein Mensch (in Gestalt einer schweren Gesundheitsschädigung) verletzt oder werden hierdurch eine Vielzahl an Menschen an der Gesundheit geschädigt, so wird die Strafe noch einmal höher, denn dann droht eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren.


Werden zum Beispiel Wohnhäuser angezündet, so droht gegebenenfalls eine Strafe wegen schwerer Brandstiftung (§ 306a Abs.1 StGB).

Macht man sich wegen Brandstiftung strafbar, wenn man versehentlich durch falsches Zünden eines Böllers etwas in Brand setzt?

Auch wenn man keine Brandstiftung begehen wollte und dies im Grunde aus Versehen geschieht, so kann dies strafbar sein. Auch fahrlässige Brandstiftung ist gem. § 306d StGB strafbar.

Für fahrlässige Brandstiftung droht je nach Konstellation eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bzw. bis zu drei Jahren.


Wenn man also einen Böller zündet und ein nahe stehendes Objekt Feuer fängt und so in Brand gesetzt wird, so kann also auch dann unter Umständen eine Strafe wegen Brandstiftung drohen.

Wie hoch ist die Strafe für Sachbeschädigung?

Werden Sachen anderer Menschen vorsätzlich zerstört oder beschädigt (z.B. indem sie mit einem Böller beworfen werden), so droht eine Strafe wegen Sachbeschädigung. Hierfür droht nach § 303 Abs.1 StGB grundsätzlich eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.


Zu beachten ist, dass eine fahrlässige Sachbeschädigung nicht nach § 303 Abs.1 StGB strafbar ist.

Sind die Krawalle in der Silvesternacht strafbarer Landfriedensbruch?

Auch der Vorwurf des Landfriedensbruchs rankt sich um die Silvesternacht 2022/2023. Eine Strafe wegen Landfriedensbruchs droht dann, wenn aus einer Menschenmenge heraus, bestimmte Gewalttätigkeiten (oder Bedrohungen mit Gewalttätigkeiten) begangen werden. Dies muss zum Einen mit vereinten Kräften und zum Anderen in einer Weise, die die öffentliche Sicherheit gefährdet, geschehen.


Strafbar macht man sich dann gem. § 125 Abs.1 StGB durch das Einwirken auf diese Menge zum Zwecke, solche Taten zu fördern oder die Beteiligung an diesen Taten (als Täter oder als Teilnehmer).


Für Landfriedensbruch droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Liegt ein Fall eines besonders schweren Falls eines Landfriedensbruchs vor, wird die Strafandrohung höher. In diesen Fällen droht nämlich eine Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren.

Wann ein solcher besonders schwerer Fall vorliegt, kann nicht pauschal beantwortet werden. Das Gesetz normiert aber solche Fälle, bei denen regelmäßig davon ausgegangen werden kann, dass ein besonders schwerer Fall vorliegt. Hierzu gehört zum Beispiel ein Landfriedensbruch, bei dem der Täter ein gefährliches Werkzeug (z.B. eine Waffe) bei sich führt oder ein Landfriedensbruch, bei dem durch eine Gewalttätigkeit das Opfer in eine Gesundheitsgefahr (eine Gefahr der schweren Gesundheitsschädigung) oder eine Todesgefahr gebracht wird.

Werden zum Beispiel Feuerwerkskörper bzw. Böller bei der Tat eingesetzt, so können je nach konkreter Gestaltung der Situation (also insbesondere im Hinblick auf die Anwesenheit anderer Personen) diese beiden Regelbeispiele grundsätzlich erfüllt sein.

Anzünden eines Böllers als strafbares Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion?

Gem. § 308 Abs.1 StGB ist das Herbeiführen einer Explosion durch Sprengstoff dann strafbar, wenn hierdurch das Leben oder die körperliche Unversehrtheit eines anderen Menschen oder eine im Eigentum eines Anderen stehende Sache gefährdet wird, strafbar. Wichtig ist, dass die Gefährdung ein solches Maß angenommen hat, dass der Eintritt eines Schadens im Grunde nur noch vom Zufall abhängt (vgl. BGH, Beschluss v. 08.12.2021 – 3 StR 264/21).

Auch der Vorwurf des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion steht Medienberichten zufolge teilweise im Raum im Hinblick auf die Geschehnisse in der Silvesternacht. Bei einem entsprechenden Einsatz von Feuerwerkskörpern bzw. Böllern ist das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion denkbar.


Sollte sich dieser Vorwurf bewahrheiten, so droht gem. § 308 Abs.1 StGB eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Kommen weitere Umstände hinzu, zum Beispiel die Verursachung einer schweren Gesundheitsschädigung bei einer anderen Person, so drohen höhere Strafen.


Zu beachten ist, dass auch das versehentliche Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion eine Strafe nach sich ziehen kann (§ 308 Abs.5, Abs.6 StGB). In diesen Fällen ist die Strafe aber etwas geringer.

Wie hoch ist die Strafe für das Anzünden eines Feuerwehrautos?

Das Anzünden eines Feuerwehrautos kann strafbar sein. Dies kann nämlich insbesondere eine Brandstiftung nach § 306 Abs.1 Nr.4 StGB sowie eine Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel nach § 305a Abs.1 Nr.3 StGB sein.

Für eine Brandstiftung droht dabei eine Freiheitsstrafe zwischen einem und 10 Jahren (§ 306 Abs.1 StGB), für die Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel hingegen eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe (§ 305a Abs.1 StGB).

Wirkt es sich auf die Bestrafung aus, wenn ich bei Begehung einer Straftat betrunken war?

Die Alkoholisierung des Täters kann sich tatsächlich auf die Bestrafung auswirken. Hierzu genügt aber nicht allgemein der bloße Alkoholkonsum. Erst ab bestimmten Grenzen, in der Regel insbesondere bestimmten Werten der Blutalkoholkonzentration bei der Tatbegehung wird dies im Strafrecht berücksichtigt.

Ansatzpunkt ist hier die Schuld an der Begehung der Straftat; die persönliche Vorwerfbarkeit der Tat. Ist der Täter schuldunfähig, so kann er nicht bestraft werden (dies bedeutet aber nicht, dass keinerlei Folgen an die Tat geknüpft werden können).

Feste, unerschütterliche Grenzwerte gibt es hier allerdings nicht. Lediglich Orientierungswerte. So steht regelmäßig ab ca. 3,0 Promille Blutalkoholkonzentrat die Schuldunfähigkeit im Raum.

Bei Tötungsdelikten ca. 3,3 Promille Blutalkoholkonzentration.


Im Falle der sogenannten verminderten Schuldfähigkeit nach § 21 StGB kann zwar bestraft werden, allerdings kann die Strafe gemildert werden. Für eine verminderte Schuldfähigkeit spricht eine Blutalkoholkonzentration von 2,0 Promille (vgl. z.B. OLG Hamburg, Beschluss v. 03.03.2016 – 2 Rev 4/16 – 1 Ss 216/15 in openJur 2016, 10064) (bei Tötungsdelikten ist ebenfalls der Wert etwas höher anzusetzen). Es kommt auch hier maßgeblich auf die Umstände des konkreten Einzelfalls an.

Welche Besonderheiten gelten bei Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende?

Für Jugendliche (14 bis 18 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) gibt es im Strafverfahren einige Besonderheiten zu beachten.

Maßgeblich für die Frage, ob Jugendstrafrecht anwendbar ist, ist der Zeitpunkt der Begehung der Straftat (also auch, wenn zum Beispiel erst 6 Jahre nach Begehung der Straftat ein Urteil gefällt wird und der Täter inzwischen 22 Jahre alt ist, findet Jugendstrafrecht Anwendung).

Für Jugendliche findet das Jugendstrafrecht Anwendung.

Auch wenn der Beschuldigte ein Heranwachsender ist, so kann Jugendstrafrecht Anwendung finden. Dies ist gem. § 105 JGG möglich, wenn die Persönlichkeit im Wege einer Gesamtwürdigung der eines Jugendlichen gleicht oder sich die begangene Straftat als Jugendverfehlung darstellt. Insbesondere bei Mutproben steht der Gedanke an eine Jugendverfehlung im Raum.


Im Hinblick auf den im Jugendstrafrecht zugrundeliegenden Grundgedanken liegt die Besonderheit darin, dass hier dem Erziehungsgedanken große Bedeutung zukommt.


Ist die Strafe geringer, wenn man als Jugendlicher eine Straftat begeht?

Auch für Jugendliche gilt das Strafgesetzbuch. Das Strafmaß einer Jugendstrafe wird im Jugendstrafrecht allerdings nach § 18 JGG abweichend geregelt (§ 18 Abs.1 S.3 JGG). Auch hier steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund (§ 18 Abs.2 JGG). Als Höchstmaß wird bei Jugendlichen grundsätzlich eine Jugendstrafe von maximal fünf Jahren vorgesehen. Bei bestimmten Delikten droht eine Jugendstrafe von maximal 10 Jahren.

Bei Heranwachsenden sind die Grenzwerte höher angesetzt (vgl. § 105 Abs.3 JGG – grundsätzlich 10 Jahre Jugendstrafe, bei Mord und der dabei festgestellten besonderen Schwere der Schuld 15 Jahre).



Sollten Sie eine Vorladung als Beschuldigter einer Straftat erhalten, so sollten Sie bestenfalls zunächst von Ihrem Schweigerecht als Beschuldigter Gebrauch machen. Zum Tatvorwurf müssen Sie als Beschuldigter nichts sagen. Vor Einsicht in die Ermittlungsakten durch Ihren Anwalt, sollten Sie dies auch besser nicht tun. Wenden Sie sich nach Erhalt einer Vorladung, eines Strafbefehls oder einer Anklage am Besten möglichst zeitnah an einen Anwalt für Strafrecht. Nach Analyse der Ermittlungsakten, wird dieser eine gerade für Ihren Fall geeignete Verteidigungsstrategie erarbeiten, sie umfassend beraten und Ihnen während des Strafverfahrens zur Seite stehen. Sollten Sie als Beschuldigter Jugendlicher oder Heranwachsender sein, so sollten Sie sich außerdem an einen auf das Jugendstrafrecht spezialisierten Anwalt wenden, der die Besonderheiten dieses Rechtsgebiets kennt.

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Benjamin Grunst

Beiträge zum Thema