Kreditkarte N26; Betrug, AG (Berlin) Mitte verurteilt Bank zur Erstattung (nrkr)

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Und wieder ein Erfolg beim Kreditkartenmissbrauch; diesmal gegen die N26 Bank SE, vorher N26 Bank AG 

Mit Urteil vom 05.03.2025 (nrkr) hat das Amtsgericht Mitte einer Klage durch SALEO Rechtsanwälte auf Wiedergutschrift unautoriserter Verfügungen und der Erstattung von Anwaltskosten stattgegeben.

Die Bank muss die streitigen Verfügungen taggleich wieder gutschreiben (675u Satz 2 BGB) und alle vorgerichtlichen und gerichtlichen Kosten tragen.

Die N26 konnte nicht einmal hinreichend eine Autorisierung des Kunden darlegen, geschweige denn beweisen.


SALEO Rechtsanwälte führende Kanzlei im Bereich Online-Banking Betrug und Kreditkartenbetrug

Damit unterstreichen wir erneut unsere führende Positionierung in diesen Bereichen, wie renommierte Verbraucherportale (finanztip.de und test.de) festgestellt haben.

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Unsere Expertise ist nicht nur behauptet, wir können sie mit zahlreichen Urteilen, positiven Entscheidungen in verschiedenen Ombudsmannverfahren (BdB, BVR oder Bundesbank) sowie weiteren Dutzenden Fällen, in denen die Zahlungsdienstleister nach Klageeinreichung zahlten, belegen.

Wir haben zudem aus inzwischen annähernd 1.000 Verfahren in diesem Bereich umfangreiche Erfahrung mit allen gängigen Authetifizierungsverfahren (etwa secureGo, push TAN, BestSign, verschiededene PhotoTan Verfahren, mTAN, etc) der Banken und können daher die Sachverhalte umfassend würdigen.


Beratung sinnvoll

RA Sebastian Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hat daher gegenüber zahlreichen Banken und Sparkassen in verschiedensten Schadenskonstellationen (Phishing, Pharming, Spoofing) die Erstattung ganz oder teilweise erfolgreich durchgesetzt und auch Ansprüche gegenüber den Empfängern der Zahlungen durch Adhäsionsanträge geltend gemacht. Dabei werden Ansprüche gegen die Postbank, die Postbank, Barclays, Hanseatic, N26, Solaris, C24, Targobank, TF Bank, Comdirect, ING, LBB und verschiedenste Sparkassen und Genossenschaftsbanken geltend gemacht.

Wenn auch Sie geschädigt sind, bieten wir eine Prüfung Ihrer Ansprüche durch einen qualifizierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht an. Die Ersteinschätzung erfolgt dabei kostenfrei und unverbindlich.

Für rechtsschutzversicherte Mandanten holen wir kostenfrei die Deckungszusage ihrer Versicherung ein.

Rechtsanwalt Sebastian Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.saleo-recht.de/lp-bankrecht

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Foto(s): @AI generated

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