Kreditkartenbetrug bei der Sparkasse, DKB und Postbank – So holen Sie Ihr Geld zurück – Fachanwalt für Bankrecht hilft

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Kreditkartenbetrug bei der Sparkasse, DKB und Postbank – So holen Sie Ihr Geld zurück – Fachanwalt für Bankrecht hilft

Aktuell erreichen die Kanzlei von Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Simon Bender viele Anfragen zu Fällen, bei denen hohe Summen von Kreditkarten der Sparkasse, DKB und der Postbank abgebucht worden sind, ohne dass die Betroffenen davon Kenntnis hatten. Erst wenn es zu spät ist, werden die Abbuchungen bemerkt. Oft handelt es sich um Abbuchungen aus dem Ausland.

Die Betroffenen haben meistens schnell reagiert und die nicht autorisierten Abbuchungen bei der Bank gemeldet, in der Hoffnung, dass die Auszahlung der abgebuchten Beträge noch gestoppt werden kann oder diese zumindest zurückgebucht werden. Hier werden die Hoffnungen allerdings regelmäßig enttäuscht. Die Bank sperrt zwar die Karte und stellt eine neue aus. Die betrügerischen Umsätze werden aber einfach auf die neue Karte umgebucht und dann per Lastschrift vom Girokonto eingezogen.

Die Banken berufen sich gegenüber Kunden fast immer darauf, dass der Kunde die Zahlung z.B. über sein Mobiltelefon mit pushTAN, SMS TAN oder 3DSecure freigegeben haben müsse, sonst wäre diese nicht ausgeführt worden. Rückbuchungen werden gegenüber Kunden meist verweigert.

Bankkunde im Vorteil - Beweislast liegt bei der Bank

Betroffene müssen unberechtigte Abbuchungen aber keinesfalls einfach hinnehmen und haben einen Anspruch auf Rückbuchung oder Rückzahlung des ohne ihr Wissen abgebuchten Betrages. Die Bank - und nicht der Kunde - muss beweisen, dass die Abbuchung durch den Kunden selbst autorisiert worden ist. Dies wird der Bank meist nicht gelingen. Für nicht autorisierte Abbuchungen haftet der Bankkunde nur bei grober Fahrlässigkeit. Diese liegt jedoch häufig nicht vor. Gerichte haben in einer Vielzahl von Fällen bereits die grobe Fahrlässigkeit von Bankkunden verneint. Letztendlich kann die Bank auch noch eine Mitschuld treffen, wenn sie gebotene Sicherheitsmaßnahmen unterlässt. Auch dies kann Ansprüche der Bank ausschließen.

Was können Verbraucher tun?

Um der Bank oder Sparkasse auf Augenhöhe entgegentreten zu können, ist eine fachanwaltliche Vertretung regelmäßig sinnvoll. Gegenüber dem Kunden wird zunächst meist der Eindruck erweckt, man habe ohnehin keine Chance gegen die übermächtige Bank oder Sparkasse. Dies trifft jedoch gerade nicht zu. In vielen Fällen lenken Bank und Sparkassen schon außergerichtlich ein, wenn ein Fachanwalt eingeschaltet wird und bieten einen Vergleich an. Sollte keine Einigung erzielbar sein, steht der Weg zu den Gerichten offen. Bestehende Rechtsschutzversicherungen übernehmen meist die Kosten, so dass kein hohes Kostenrisiko besteht.

Auch von einer unberechtigten Abbuchung betroffen? Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Simon Bender hat Erfahrung aus einer Vielzahl von Fällen gegen die genannten Banken und Sparkassen und weitere Kreditinstitute und vertritt betroffene Bankkunden deutschlandweit außergerichtlich und gerichtlich. Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung zur Einschätzung Ihrer Möglichkeiten.

Foto(s): Salar Baygan

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