Kreditkartenmissbrauch; DKB reguliert Schaden nach Klageerhebung in voller Höhe!
- 1 Minuten Lesezeit
Schöner Erfolg für geschädigte Mandanten
Wieder ein schöner Erfolg für Geschädigte eines Kreditkartenmissbrauchs.
In einem von RA Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht geführten Verfahren gegen die DKB AG hat diese nach Klageerhebung den Schaden in voller Höhe reguliert. Im außergerichtlichen Bereich war die Forderung noch vollumfänglich zurück gewiesen worden.
Erst vor wenigen Wochen hatten wir über ein (inzwischen rechtskräftiges) Urteil gegen die LBB AG in einem Kreditkartenbetrugsfall berichtet.
Methoden des Kreditkartenmissbrauchs / Kreditkartenbetrugs sind vielfältig
Immer wieder warnen wir hier vor aktuellen Betrugsmaschen
Dabei werden die Täter immer professioneller und verwenden neben gefälschten Telefonnummern der Banken (Call-ID-Spoofing) auch perfekt gefälschte Schreiben und exakte gefälschte Webseiten von Banken oder Dienstleistern (ebay oder DHL).
All dies ist bei der Frage einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Kunden (§ 675v Abs. 3 Nr. 2 BGB), auf die sich die Zahlungsdienstleister regelmäßig berufen, zu berücksichtigen.
Mitverschulden der Bank oder Sparkasse
Wesentlicher Punkt kann zudem ein Mitverschulden des Zahlungsdienstleisters sein. Denn die Betrugsmaschen laufen regelmäßig nach leicht erkennbaren Mustern ab, die die Bank oder Sparkasse durch Sicherungsalgorithmen leicht erkennen kann. Rechtsprechung zu diesem Punkt gibt es allerdings fast keine.
Beratung sinnvoll
Wenn auch Sie geschädigt sind, bieten wir eine Prüfung Ihrer Ansprüche durch einen qualifizierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht an. Die Ersteinschätzung erfolgt dabei kostenfrei und unverbindlich.
Wir haben in den letzten Monaten gegenüber verschiedensten Banken und Sparkassen Erstattungsansprüche erfolgreich außergerichtlich und gerichtlich durchgesetzt oder günstige Vergleiche geschlossen.
Für rechtsschutzversicherte Mandanten holen wir kostenfrei die Deckungszusage ihrer Versicherung ein.
Rechtsanwalt Sebastian Koch
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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