Kryptowährungen, Blockchain, ICO: Rechtliche Rahmenbedinungen beachten und Anwälte informieren!

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Kryptowährungen sind gegenwärtig in aller Munde

Nach dem kometenhaften Anstieg des Bitcoins auf fast 20.000 Dollar und der anschließenden teilweisen Konsolidierung im letzten Jahr 2017 fragen sich viele, wie es mit den virtuellen Währungen wie Bitcoin und anderen in Zukunft weitergeht.

Während diverse Marktteilnehmer und auch Ökonomen vor einer spekulativen Blase wie z. B. am „Neuen Markt“ und drohenden Totalverlusten warnen, sehen andere in ihnen das Zahlungsmittel der Zukunft mit erheblichem Potenzial nach oben.

Schätzungen des Weltwirtschaftsforums zufolge könnte auch der Markt der Kryptowährungen im Jahr 2025 einen Wert von 7 Billionen Euro erreichen.

Auch diverse Staaten wie Venezuela, Estland oder sogar Russland sollen Medienberichten der letzten Tage und Wochen zufolge über eine eigene Kryptowährung nachdenken.

Fakt ist somit, dass Kryptowährungen in Zukunft eine immer größere Rolle spielen könnten und somit aber auch nicht nur die wirtschaftlichen Chancen und Risiken erheblich sind, sondern auch zahlreiche rechtliche Probleme zu lösen sind, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin und Hamburg Unternehmer, Finanzdienstleister und Anleger hinweisen.

Die bekannteste Kryptowährung ist der Bitcon, der 2008/2009 erstmalig „gemined“ wurde. Als Basis der Kryptowährungen dient dabei die sog. „Blockchain“.

Dabei ist charakteristisch für die digitalen Kryptowährungen, dass sie ein verschlüsseltes, nicht zentral gesteuertes Zahlungssystem darstellen sollen und somit z. B. auch eine echte Alternative zum staatlich geschaffenen Zentralbankgeld darstellen sollen, wohingegen die Kryptowährungen durch private Stellen geschaffen werden sollen.

Dabei ist auch bei Kryptowährungen wichtig, dass sie die wichtigen 3 Funktionen einer Währung erfüllen, nämlich Zahlungsmittel, Recheneinheit und Wertaufbewahrungsmittel zu sein.

Bei einem sog. ICO „Initial Coin Offering“ bietet ein Unternehmen (anders als beim Börsengang namens IPO – Initial Public Offering) einen Teil der kreierten Münzen oder Wertmarken, sog. „Tokens“, Käufern zum Kauf an. Inzwischen haben sich viele Unternehmen vom Kryptowährungs-Hype anstecken lassen und planen ein eigenes ICO, wobei auch hier die rechtlichen Rahmenbedingungen genau überprüft werden müssen. Hier ist zum Beispiel genau zu überprüfen, ob für die Tätigkeit nicht z. B. die Erlaubnis der BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – erforderlich ist, um hier auf der rechtlich sicheren Seite zu sein.

Auch die Vertragsgestaltung ist vorab zu prüfen, um Interessenten rechtssicher Tokens zum Kauf anbieten zu können.

Auch in steuerrechtlicher Sicht sind viele Fragen offen: So stellt sich die Frage, wie Kryptowährungen einkommenssteuerrechtlich oder umsatzsteuerrechtlich zu behandeln sind, um hier auf der sicheren Seite zu sein.

Wer daher erwägt, im Blockchain-Bereich bzw. im Bereich Kryptowährungen unternehmerisch tätig zu sein, ist gut beraten, hier vorab juristischen und steuerrechtlichen Rat einzuholen, um auf der sicheren Seite zu sein und auch die behördlichen Erfordernisse abzuklären.

Auch Anleger sollten verstärkt beachten, ob das Krypto-Unternehmen, dem sie ihr Geld anvertrauen wollen, seriös ist, denn auch im Bereich der Kryptowährungen ist die Gefahr groß, hier unseriösen Marktteilnehmern „auf den Leim zu gehen“.

Um im jungen Markt der Kryptowährungen gut aufgestellt zu sein, tun Unternehmer und im Kryptowährungsbereich Aktive daher gut daran, rechtlichen Rat einzuholen, um für die Zukunft der Kryptowährungen, die hoffentlich positiv sein wird, gut aufgestellt zu sein, denn bei jeder neuen revolutionären Technologie gab es zahlreiche Schwierigkeiten zu überwinden, bevor sie sich durchgesetzt hat.

Die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Zweigstelle in Hamburg ist dabei mit Sitz in Berlin im Zentrum der Kryptowährungsszene in Deutschland ansässig und steht interessierten Unternehmern, Anlegern, Investoren etc. gerne in allen Rechtsfragen rund um das Kryptowährungsrecht, ICO etc. zur Seite.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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