KT Investment: Warnung! Betrugsverdacht! Anwaltsinfo

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Bei dem Anbieter für Kapitalanlagen KT Investment, www.kt-investment.com, besteht  leider inzwischen der Verdacht, dass Anleger hier einem unseriösen oder gar  betrügerischen Kapitalanlageanbieter zum Opfer gefallen sind und Anleger schnell handeln müssen, um ihr Geld zu sichern, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweisen!

Zwar wirbt KT Investment mit diversen Kapitalanlageprodukten wie z.B. Festgeldanlagen, allerdings, ohne im Besitz der erforderlichen BaFin-Erlaubnis zu sein.  

 Denn mit Warnhinweis vom 22.05.2024 teilt die Finanzaufsicht BaFin mit, dass sie gegen KT Investment (www.kt-investment.com) ermitteln würde und vor den Angeboten der KT Investment warnen würde, weil KT Investment ohne die erforderliche Erlaubnis arbeiten würde und nicht von der BaFin beaufsichtigt werde.

Damit bestehen leider Zweifel, ob die von KT Investment gemachten Angaben richtig sind.

Ob somit die überwiesenen Gelder der Anleger wirklich wie versprochen angelegt wurden,, ist sehr fraglich, den Beteuerungen der oftmals geschulten Callcenter-Mitarbeiter ist oftmals nicht zu glauben.

Anleger von KT Investment sollten  daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten unbedingt umgehend handeln, es besteht höchste Gefahr für die überwiesenen Anlegergelder, wenn nicht umgehend gehandelt wird! 

Denn der sog. IBAN-Trick greift immer mehr um sich, wie diverse "Festgeldbetrugsfälle" der letzten Zeit zeigen. Eine fehlende BaFin-Erlaubnis ist ein absolutes Warnzeichen und spricht für Unseriosität. Es ist fraglich, ob Banken, die als Vertragspartner angegeben werden, von der angeblichen "Zusammenarbeit" wissen.

Außerdem sollten Ansprüche gegen die Verantwortlichen geprüft werden, z.B. gem. § 826 BGB genauso wie mögliche Ansprüche gegen fremde Kontoinhaber und Empfängerbanken.

Rechtsschutzversicherungen erteilen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte stellen auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der RS-Versicherung des Anlegers.

Betroffene Anleger, die über KT Investment, www.kt-investment.com, ihr Geld angelegt haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten eiligst handeln und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



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