KTG Agrar SE/katastrophale Mißernte … zumindest für die Anleger? Statt Zinsen die Insolvenz?

  • 3 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

„Die KTG Gruppe geht auch bei der Unternehmensfinanzierung neue Wege“, heißt es auf der Internetseite des Unternehmens.

Vielleicht wurden auch nur die verzinsten Anleihen der Anleger mit den Agrarsubventionen der EU, die nicht zu verzinsen und nicht zurückzuzahlen sind, verwechselt.

Wie genau im kommenden Jahr die Anleihe 2011-2017 (ISIN: DE000A1H3VN9) zurückgezahlt werden soll, erfahren die Anleger nicht. Schon die Anleihe 2010-2015 über 50 Mio. € (6,75 %, ISIN: DE000A1ELQU9) konnte nur mit dem Geld aus einer neuen Anleihe 2015-2019 (ISIN: DE000A11QGQ1) zurückgezahlt werden, die dann höher verzinst (7,25 %) wurde.

Nachdem jetzt nicht einmal die am 06.06.2016 fälligen Zinsen der 250 Mio. €-Anleihe (2011-2017, ISIN: DE000A1H3VN9) gezahlt werden und auch die versprochene Nachzahlung der Zinsen bis zum 20.06.2016 nicht erfolgte, ist eine solche Refinanzierung über den Verkauf einer neuen Anleihe an Privatanleger ein Ding der Unmöglichkeit.

Immer noch hofften die Anleger noch vor der Hauptversammlung am 30.06.2016 zumindest auf eine Zahlung. Statt die Zinsen zu zahlen, verschob die Geschäftsführung dann lieber die Hauptversammlung auf den 26.08.2016. Eine ernsthafte Begründung für die Terminverlegung zu liefern, hielt man mal wieder nicht für nötig. Schuld soll diesmal die Erntezeit sein, obwohl die ja eigentlich in Mitteleuropa bisher dauernd in die Sommermonate fiel.

Zumindest das Unterpflügen der Aktien und Anleihekurse gelang dem Agrarunternehmen mit seinem Verhalten damit ohne besondere Mühe – und sogar ohne den Einsatz größerer Landmaschinen.

Die Kurse der Aktie und der börsengehandelten Anleihen fielen ins Bodenlose. Die FAZ schätzte schon im Jahr 2014 die Gesamtverbindlichkeiten des Unternehmens auf 440 Mio. €, davon allein 300 Mio. € als Anleihen.

Der Geschäftsbericht 2015 weist schon 605.754.093,31 € also rund 605,8 Mio. € an Verbindlichkeiten aus. Über 392 Mio. € aus Anleihen, fast 143 Mio. € an Bank- und 38,5 Mio. € an Lieferantenschulden stehen im Schuldenbüchlein.

Schon im Oktober 2016 sind wieder Zinszahlungen (ca.: 7 Mio. €) für eine andere Anleihe des Unternehmen zu leisten. Im Juni 2017 ist schließlich die Anleihe 2011-2017 über 250 Mio. € zur Rückzahlung fällig.

Ob es aber dazu überhaupt noch kommt, ist schon fraglich. Sollten die überfälligen Zinsen der Anleihe 2011-2017 bis zum 06.07.2016 nicht gezahlt sein, dann sind die Anleger der 2011-2017 Anleihe berechtigt, die Anleihe vorzeitig zu kündigen und den gesamten Anleihebetrag zurückzufordern.

Die Folge wäre dann wohl der unfreiwillige Gang zum Insolvenzgericht. (Amtsgericht Hamburg, 20355 Hamburg, Sievekingplatz 1, 4. Stock im Anbau)

Wie das Handelsblatt berichtet, „ruhen“ derzeit die Verhandlungen mit Investoren über die Refinanzierung der Anleihe wegen der Zinsprobleme. Als Retter hatte man sich ursprünglich einen chinesischen Mischkonzern ausgeguckt, der gerade in Deutschland auf Einkaufstour war. Der scheint aber auch irgendwie verschwunden zu sein.

Aber man befindet sich ja ohnehin auch noch in weit fortgeschrittenen Verhandlungen mit anderen Investoren aus Kanada, China und den USA und und und …

Warum diese Investoren nicht einfach Aktien und Anleihen zum jetzigen Spottpreis erwerben sollten oder gar abwarten und dann das ganze Unternehmen KTG Agrar im Fall einer Insolvenz „für´n Appel und ´nen Ei“ vom Verwalter kaufen sollten, können die Anleger die Geschäftsleitung leider nicht auf der Hauptversammlung fragen. Die Hauptversammlung wurde ja bekanntlich verschoben, wegen der „überraschend“ eingetretenen Erntezeit.

Ratschlag

Anlegern, die Anleihen gekauft haben, kann nur geraten werden ihr Konto darauf zu überprüfen, ob dort die Zinszahlungen der Anleihe 2011-2017 doch noch bis zum 06.07.2016 eingehen und nicht unmittelbar wieder zurückgebucht werden. Aber selbst für den Fall der Zinszahlung sollte die Anleihegläubiger sich fragen, ob eine normale Bank sich ein solches Verhalten (wiederholte falsche Versprechen der Zinszahlung) von ihrem Kreditnehmer – nichts anderes ist die KTG Agrar – gefallen ließe, ohne den Kredit zu kündigen.

Aktionäre, die sich ein wenig überrascht fühlen von dem Absturz ihrer Aktien und dann doch einige zwingende Adhoc-Mitteilungen des Vorstands vermissen und die damit keine Chance hatten, sich rechtzeitig, verlustfrei von den Wertpapieren zu trennen, sollten vielleicht Kontakt zu ihrem Rechtsberater aufnehmen. Natürlich will auch Ihr Anlageberater sich besonders kostengünstig davor retten, dass Sie ihn selbst als falschen Ratgeber in die Haftung nehmen – er wird Ihnen daher seinen (Spezial-) Anwalt empfehlen.

Ohne dessen „guten“ Rat in Kapitalanlagesachen müssten Sie dies hier gar nicht lesen. Vielleicht macht es da mehr Sinn, als geschädigter Anleger mit dem nachfolgenden Formular Kontakt zur Kanzlei Mertens aufzunehmen, um zu retten, was noch zu retten ist.

Weitere Unterlagen finden Sie auch auf unserer Homepage.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Rolf Mertens

Beiträge zum Thema