Insolvenz der KTG Agrar SE – Handlungsmöglichkeiten für Anleger

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Am 5. Juli stellte die KTG Agrar SE beim Amtsgericht Hamburg einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung. Das Gericht hat den Antrag angenommen. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Denkhaus ernannt. Zahlreiche Anleger und Aktionäre müssen nun um ihre Investitionen bangen. Die Zinsauszahlung der Biowertpapier II war bereits am 6. Juni in Höhe von 18 Mio. Euro fällig. Offenbar konnte das Unternehmen den Zinsanspruch seiner Anleger nicht bedienen und meldete kurzerhand Insolvenz an.

Im Jahr 2000 wurde die KTG Agrar GmbH gegründet. 2005 folgte dann die Umwandlung zur Aktiengesellschaft KTG Agrar AG. Das Unternehmen gehört mit seinen rund 45.000 Hektar Anbauflächen zu den führenden Produzenten von Landwirtschaftserzeugnissen in Europa. Zu den Geschäftszweigen gehören erneuerbare Energien, Agrarrohstoffe und Lebensmittel. Zwei Jahre später wagte das Hamburger Agrarunternehmen den Gang an die Börse (ISIN: DE000A0DN1J4). Das Unternehmen firmierte 2013 in die Europäische Gesellschaft KTG Agrar SE. 2011 emittierte die Gesellschaft die Biowertpapier II-Anleihe mit einem Gesamtvolumen von 250 Mio. Euro, zudem im Jahr 2014 die Biowertpapier III-Anleihe (WKN: A11QGQ/ISIN: DE000A11QGQ1). Mit einem Volumen von 92 Mio. Euro wäre diese 2019 fällig und im Oktober stünde auch bereits die nächste Zinsauszahlung an. Nach dem vom Gericht stattgegebenen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung plant das Unternehmen nun einen Restrukturierungprozess mit notwendigen Sanierungsmaßnahmen. Hierzu gehören seitens Anleger in der Regel auch der Verzicht auf Zinsausschüttungen oder Laufzeitverlängerungen.

Drohender Totalverlust? Möglichkeiten für betroffene Anleger

Anleger könnten mit hohen Verlusten bis hin zum Totalverlust rechnen. Derzeit ist noch unklar, ob das vom Unternehmen geplante Sanierungskonzept erfolgsversprechend ist, oder ob weiterhin die Gefahr eines regulären Insolvenzverfahrens droht. Betroffene sollten frühzeitig reagieren und anwaltlichen Rat hinzuziehen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen.

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