Kündigung erhalten? Der 5-Schritte-Notfallplan

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Ihnen wurde gekündigt?

Trotz aller Sorgen und Ängste ist es zunächst einmal besonders wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren, um die Situation bestmöglich zu meistern.

Um Ihnen dabei zu helfen, finden Sie nachfolgend einen 5-Schritte-Notfallplan mit den wichtigsten Informationen:


1. Arbeitslos melden

Melden Sie sich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend. Dies kann telefonisch oder online erfolgen. Die Frist beträgt 3 Tage ab dem Tag, an dem Sie die Kündigung erhalten haben.


2. Kündigungsschutzklage einreichen

Falls Sie die Kündigung gerichtlich anfechten möchten, haben Sie nach Erhalt 3 Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Hierfür benötigen Sie keinen Rechtsanwalt.

Achtung: Sobald diese Frist abläuft, gilt die Kündigung automatisch als rechtswirksam, auch wenn sie eigentlich unwirksam ist.


3. Wirksamkeit überprüfen

Die Wirksamkeit der Kündigung hängt von folgenden drei Faktoren ab:

Kündigungsfrist:

Von besonderer Bedeutung ist die Kündigungsfrist. Hierbei ist zu prüfen, ob die korrekte Frist eingehalten wurde.

Kündigungsgrund:

Sofern Sie länger als 6 Monate in einem Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern beschäftigt sind, findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung. In diesem Fall können Sie nur bei Vorliegen eines bestimmten Grundes gekündigt werden:

  • betriebsbedingte Kündigung (Betriebliche Erfordernisse stehen Weiterbeschäftigung entgegen),
  • verhaltensbedingte Kündigung (Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten),
  • personenbedingte Kündigung (Arbeitnehmer ist dauerhaft nicht in der Lage, arbeitsvertragliche Pflichten zu erfüllen)

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist auch die fristlose Kündigung möglich. Die Angabe des Grundes im Kündigungsschreiben – gleich ob fristlose oder fristgerechte Kündigung - ist zwar nicht erforderlich, jedoch können Sie diesen auf Nachfrage oder spätestens im Klageverfahren erfahren.

Kündigungsform:

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und vom Geschäftsführer oder einer anderen bevollmächtigten Person unterzeichnet sein. Eine mündliche Kündigung ist ebenso wenig wirksam wie eine Kündigung per E-Mail oder SMS.


4. Arbeitszeugnis anfordern

Ihnen steht in jedem Fall ein Arbeitszeugnis zu. Dieses sollte unbedingt angefordert werden. Sofern Sie länger als 6 Wochen beschäftigt waren, können Sie das Arbeitszeugnis in qualifizierter Form verlangen.


5. Resturlaubstage einfordern

Selbstverständlich haben Sie trotz Kündigung Anspruch auf Ihren Resturlaub. Sie können sich Ihre noch offenen Urlaubstage ausbezahlen lassen (Urlaubsabgeltung) oder den Resturlaub während der Kündigungsfrist nehmen.


Denken Sie daran: Jeder Fall ist einzigartig und bedarf individueller Prüfung. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht unterstütze ich Sie gerne und setze Ihre Rechte konsequent durch.


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