Kündigung erhalten – was tun? Die ersten 5 Schritte nach einer Kündigung

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Für Arbeitnehmer bricht mit dem Erhalt des Kündigungsschreibens nicht selten eine ganze Welt zusammen, da man nicht nur einen sicher geglaubten Arbeitsplatz, der als finanzielles Fundament diente, verliert. Es kratzt zudem ungemein am Selbstwertgefühl. Lethargie kann dann schnell an der Tagesordnung stehen, besonders, wenn man von der Kündigung überrascht wurde. Doch das ist genau der falsche Weg, damit umzugehen. Es gibt nämlich einige wichtige Dinge, die Sie nach Erhalt einer Kündigung tun müssen, da eine Kündigung  nur selten zurückgenommen wird. Wir möchten im Folgenden genauer darauf eingehen, welches die wichtigen Schritte nach einer Kündigung sind. Sie wurden gekündigt? Prüfen Sie Ihre Ansprüche jetzt in unserem Online Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung

Wie verhalte ich mich nach der Kündigung?

Wenn Sie nach Erhalt einer Kündigung vor Wut kochen, ist das völlig normal. Jedoch sollten Sie das gegenüber Ihres Arbeitgebers keineswegs zum Ausdruck bringen. Bewahren Sie einen kühlen Kopf und nehmen Sie das Kündigungsschreiben für Ihren Arbeitsvertrag stattdessen kommentarlos entgegen. Dies hat nur Vorteile für Sie. Schließlich können Ihnen falsche Reaktionen zu einem späteren Zeitpunkt im Kündigungsschutzprozess nur schaden. Sie sollten pragmatisch an die Sache herangehen, wenn der erste Schock verdaut ist. Erscheinen Sie pünktlich zu Ihrer Arbeit und erfüllen Sie weiter Ihre arbeitsvertraglich geregelten Pflichten, bis der letzte Arbeitstag naht. Möglicherweise haben Sie auch noch Resturlaub oder angehäufte Überstunden und kommen so bereits früher in den Genuss einer Freistellung.

Kündigungsschreiben prüfen

Sie erhalten auf alle Fälle ein Dokument von Ihrem Arbeitgeber, da eine Kündigung der Schriftform bedarf.  Dieses gilt es auf Herz und Nieren zu prüfen. Die Chevalier Rechtsanwälte stehen Ihnen hierbei gerne zur Seite.

Wann ist eine schriftliche Kündigung wirksam?

Es müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, damit die schriftliche Kündigung auch als rechtswirksames Kündigungsschreiben angesehen werden kann. Die ordentliche Kündigung 

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