Kündigung im Arbeitsrecht – Ihre Rechte und Möglichkeiten einfach erklärt

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Was tun bei einer Kündigung? Ob betriebsbedingt, fristlos oder außerordentlich – der Verlust des Arbeitsplatzes wirft viele Fragen auf. Erfahren Sie in diesem Rechtstipp, welche Kündigungsarten es gibt, welche Fristen gelten und wie Sie sich mit einer Kündigungsschutzklage erfolgreich wehren können.

1. Welche Kündigungsarten gibt es im Arbeitsrecht?


Im deutschen Arbeitsrecht gibt es drei Hauptarten von Kündigungen, die Arbeitgeber aussprechen können. Jede hat ihre eigenen Besonderheiten:


Betriebsbedingte Kündigung

Eine betriebsbedingte Kündigung erfolgt, wenn der Arbeitsplatz aus betrieblichen Gründen entfällt – beispielsweise durch Umstrukturierungen, Auftragsrückgang oder die Schließung von Abteilungen. Der Arbeitgeber ist dabei verpflichtet, eine Sozialauswahl vorzunehmen. Arbeitnehmer mit längerer Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten oder gesundheitlichen Einschränkungen sind besonders zu schützen.


Verhaltensbedingte Kündigung

Verstößt ein Arbeitnehmer gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten, kann dies zu einer verhaltensbedingten Kündigung führen. Beispiele sind wiederholtes Zuspätkommen, Arbeitsverweigerung oder Diebstahl. In den meisten Fällen ist eine vorherige Abmahnung notwendig, bevor eine verhaltensbedingte Kündigung rechtlich wirksam ist.


Personenbedingte Kündigung

Liegt der Grund für die Kündigung in der Person des Arbeitnehmers, spricht man von einer personenbedingten Kündigung. Häufige Beispiele sind langanhaltende Krankheit, die dazu führt, dass der Arbeitnehmer seine Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, oder der Verlust einer notwendigen Qualifikation (z. B. Führerschein bei Berufskraftfahrern).


2. Fristlose und fristgemäße Kündigung – der Unterschied


Arbeitgeber können zwischen einer fristgemäßen (ordentlichen) und einer fristlosen (außerordentlichen) Kündigung wählen. Beide Varianten haben ihre spezifischen Voraussetzungen:


Ordentliche Kündigung

    •    Fristgemäß: Die ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen. Diese richten sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit (§ 622 BGB). Je länger der Arbeitnehmer beschäftigt ist, desto länger ist die Kündigungsfrist.

    •    Kündigungsgrund: In Betrieben, in denen das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift, muss der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund darlegen (betriebs-, personen- oder verhaltensbedingt).


Fristlose Kündigung

    •    Sofortige Wirkung: Bei einer fristlosen Kündigung endet das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Dies ist nur bei besonders schwerwiegenden Gründen möglich, wie etwa Diebstahl, Gewalt oder groben Pflichtverletzungen.

    •    Zwei-Wochen-Frist: Der Arbeitgeber muss die Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes aussprechen.


3. Wichtige Fristen im Kündigungsrecht


Fristen spielen im Arbeitsrecht eine entscheidende Rolle. Hier sind die wichtigsten, die Sie kennen sollten:

    •    Kündigungsfrist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Gesetzlich geregelt in § 622 BGB, orientiert sich die Frist an der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Für Arbeitnehmer beträgt die Mindestfrist in der Regel vier Wochen.

    •    Frist für die Kündigungsschutzklage: Möchten Sie gegen Ihre Kündigung vorgehen, müssen Sie innerhalb von drei Wochennach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Verpassen Sie diese Frist, wird die Kündigung automatisch wirksam.


4. Wie können Sie sich gegen eine Kündigung wehren?


Kündigungsschutzklage

Wenn Sie die Kündigung für unwirksam halten, können Sie beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einreichen. Das Gericht prüft, ob die Kündigung rechtlich wirksam ist. Besonders bei betriebsbedingten Kündigungen wird untersucht, ob die Sozialauswahl korrekt vorgenommen wurde.


Abfindung

Oft einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens auf eine Abfindung. Zwar gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung, sie wird jedoch häufig gezahlt, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden.


Anwaltliche Unterstützung

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann die Wirksamkeit der Kündigung prüfen und Ihre Rechte geltend machen. Auch in der Verhandlung über eine Abfindung ist anwaltliche Unterstützung wertvoll.


5. Welche Kosten entstehen bei einer Kündigungsschutzklage?


Gerichtskosten und Anwaltskosten

    •    Erste Instanz: Im Arbeitsrecht trägt jede Partei in der ersten Instanz ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, wer gewinnt.

    •    Streitwert: Die Kosten des Verfahrens richten sich nach dem Streitwert. Bei einer Kündigung beträgt der Streitwert in der Regel drei Bruttomonatsgehälter des gekündigten Arbeitnehmers.


Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese oft die Kosten für die anwaltliche Vertretung und die gerichtlichen Verfahren. Prüfen Sie frühzeitig Ihre Versicherungsbedingungen.


6. Warum schnelles Handeln entscheidend ist


Eine Kündigung muss nicht das Ende Ihrer beruflichen Zukunft bedeuten. Doch Zeit ist ein entscheidender Faktor! Nur wer schnell handelt und seine Rechte kennt, kann sich effektiv wehren. Sichern Sie Beweise (z. B. das Kündigungsschreiben) und suchen Sie umgehend Rat bei einem Anwalt für Arbeitsrecht.


Ihre Rechte bei Kündigung kennen und nutzen


Ob betriebsbedingt, personenbedingt, fristlos oder ordentlich – jede Kündigung ist individuell und bedarf einer genauen Prüfung. Schützen Sie Ihre Rechte, prüfen Sie die Möglichkeit einer Abfindung und lassen Sie sich rechtlich beraten. Mit der richtigen Unterstützung können Sie sich erfolgreich wehren und möglicherweise sogar eine bessere Lösung finden.


Sprechen Sie uns an – wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren!

Foto(s): Image by Rosy / Bad Homburg / Germany via Pixabay

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