Kündigung ohne Zustimmung durch den Personalrat

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Ein Arbeitgeber kündigte einer Lehrerin während der Probezeit im Wege der ordentlichen Kündigung. Zuvor hatte es den zuständigen Personalrat um Zustimmung zu dieser Maßnahme ersucht. Hierzu legte es ein Schreiben in das in der Dienststelle befindliche Postfach des Personalrates. Dieses Fach wurde erst einen Tag später gelehrt. Die Kündigung erfolgte, obwohl der Personalrat die Zustimmung verweigert hatte. Der Arbeitgeber ging davon aus, dass er hieran nicht gebunden sei, da die Ablehnung einen Tag zu spät ausgesprochen worden sei. Die zweiwöchige Frist habe bereits an dem Tag zulaufen begonnen, an dem das Ersuchen in das Postfach gelegt worden sei.

Das Landesarbeitsgericht Berlin sah die Sache in Übereinstimmung mit der Vorinstanz anders und gab der Klage der Lehrerin statt. Die Kündigung sei unwirksam, weil der Personalrat rechtzeitig seine Ablehnung mitgeteilt habe. Der Zugang sei nicht bereits durch das Legen in das Fach bewirkt worden, weil es sich um keine Empfangsvorrichtung des Personalrates gehandelt habe.

LAG Berlin vom 31.01.2007, Az. 17 Sa 1599/06


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