Kündigung unbegründet? Tun Sie DAS für eine Abfindung

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Ist es gut oder schlecht für Arbeitnehmer, wenn das Kündigungsschreiben keine Begründung enthält? Wie sollten Arbeitnehmer hier am besten vorgehen, um ihren Job zu retten oder eine hohe Abfindung zu bekommen? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Viele Arbeitnehmer glauben, dass Arbeitgeber die Kündigungsgründe im Kündigungsschreiben benennen müssen und dass eine fehlende Begründung für Arbeitnehmer von Vorteil sei. Dabei stimmt das regelmäßig nicht! Im Grunde ist das Gegenteil richtig: Lässt der Arbeitgeber die Begründung weg, ist das regelmäßig nur gut für ihn.

Gut für den Arbeitnehmer ist es dagegen, wenn der Arbeitgeber die Kündigungsgründe ausspricht. Der Arbeitgeber ist dann an seine im Kündigungsschreiben genannten Kündigungsgründe grundsätzlich gebunden; im Fall einer Kündigungsschutzklage kann er seine Kündigung regelmäßig nicht mehr auf andere Gründe stützen.

Schweigt der Arbeitgeber in der Kündigung zu den Kündigungsgründen, muss er diese allerdings vor Gericht darlegen und beweisen. In der Praxis gelingt das oft nicht, und der Arbeitnehmer ist dann in der komfortablen Lage, sich entweder mit der Kündigungsschutzklage auf seinen alten Arbeitsplatz zurück zu klagen, oder sich mit dem Arbeitgeber auf eine Abfindung zu einigen.

Eine Kündigung kann an vielen Voraussetzungen, meist aus dem Kündigungsschutzgesetz, scheitern, nicht nur an der mangelnden Begründung. Mal ist es die Betriebsratsanhörung, die fehlerhaft ist, mal fehlt die eigentlich notwendige vorherige, und wirksame (!), Abfindung.

Eine Kündigung muss auch Formvorgaben einhalten. Hat beispielsweise jemand die Kündigung unterschrieben, der dazu nicht bevollmächtigt ist, kann der Arbeitnehmer die Kündigung innerhalb einer kurzen Frist, meist drei bis fünf Tage, zurückweisen.

Wie sichert sich der Arbeitnehmer im Fall einer unbegründeten Kündigung die Abfindung?

Hält sich der Arbeitgeber mit seinen Kündigungsgründen zurück, tappen Arbeitnehmer im Hinblick auf ihre Klageaussichten meist erst einmal im Dunkeln. Und genau das will der Arbeitgeber mit seiner Vorgehensweise erreichen! Umso wichtiger ist es für den Arbeitnehmer, hier nach der Kündigung zügig einen auf Kündigungsschutz und Abfindung spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht anzurufen und ihn die Chancen einer Klage einschätzen zu lassen. Meist kann nur der Experte einschätzen, ob der Arbeitgeber genug in der Hinterhand hat, um die Kündigung wirksam begründen zu können, oder eben nicht.

Ich rate dazu, den Anwalt am selben Tag anzurufen, an dem man das Kündigungsschreiben erhalten hat. Dann bleibt einem nicht nur ausreichend Zeit für die Kündigungsschutzklage, sondern auch für die sofortige Zurückweisung wegen fehlender Bevollmächtigung.

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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 

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