Kündigung von Coaching-Verträgen: Ein Blick auf das Urteil des OLG Celle vom 01.03.2023 (Aktenzeichen 3 U 85/22)

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Coaching-Verträge sind in der heutigen Zeit weit verbreitet und werden von vielen Menschen genutzt, um persönliche und berufliche Ziele zu erreichen. Doch was passiert, wenn eine der Vertragsparteien den Vertrag kündigen möchte? Mit Blick auf das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle vom 01.03.2023, Aktenzeichen 3 U 85/22, werfen wir einen genaueren Blick auf die möglichen Konsequenzen und Bedingungen einer Kündigung von Coachingverträgen.

Hintergrund: 

Das OLG Celle hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem eine Kundin ihren Coaching-Vertrag vorzeitig kündigen wollte. Es entstand eine Auseinandersetzung zwischen der Kundin und dem Coach bezüglich der damit verbundenen Kosten. Das Gericht musste klären, ob die Kundin verpflichtet war, die volle vereinbarte Vergütung zu zahlen oder ob sie berechtigt war, den Vertrag fristlos zu kündigen.

Das Urteil: 

Das OLG Celle entschied zugunsten der Kundin und erklärte die vorzeitige Kündigung des Coaching-Vertrags für wirksam. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass ein Coaching-Vertrag als Dienstleistungsvertrag anzusehen ist und somit die allgemeinen Bestimmungen des Dienstvertragsrechts Anwendung finden. Gemäß § 627 BGB kann ein Dienstvertrag, der auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde, von beiden Parteien jederzeit gekündigt werden. Im Übrigen betont das Gericht, das Coaching-Verträge u.U. unter die Regelungen des Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) fallen. In diesem Fall benötigt der Anbieter jedoch eine Zulassung. Fehlt diese, ist das Rechtsgeschäft nichtig.

Das Gericht stellte fest, dass der Coaching-Vertrag im konkreten Fall unter die vorerwähnten Regelungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes fällt. Da der Anbieter über eine solche Zulassung nicht verfügte, war das Rechtsgeschäft als unwirksam bzw. nichtig zu betrachten, sodass es auf etwaige weitere zu klärende Rechtsfrage nicht mehr ankam.

Auswirkungen und Empfehlungen: 

Das Urteil des OLG Celle hat weitreichende Auswirkungen auf die Kündigung von Coaching-Verträgen und stärkt die Rechte der Kunden. 

Kunden, die mit dem Verlauf des Coachings unzufrieden sind, sollten zuerst versuchen, das Gespräch mit dem Coach zu suchen und ihre Bedenken zu äußern. Wenn keine Einigung erzielt werden kann und der Coach weiterhin seine vertraglichen Pflichten vernachlässigt, bietet das Urteil des OLG Celle eine rechtliche Grundlage, um den Coaching-Vertrag vorzeitig zu beenden.

Fazit: Das Urteil des OLG Celle vom 01.03.2023 zum Aktenzeichen 3 U 85/22 hat die Rechtslage in Bezug auf die Kündigung von Coaching-Verträgen maßgeblich beeinflusst. Es unterstreicht die Bedeutung einer gewissenhaften Vertragserfüllung seitens der Coaches und stärkt die Rechte der Kundinnen und Kunden. Als spezialisierte Kanzlei empfehlen wir Coaches, ihre vertraglichen Verpflichtungen sorgfältig zu erfüllen, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Kunden, die nach Vertragsschluss ihre (möglicherweise vorschnell gefasste) Entscheidung in Frage stellen, können sich auf das Urteil stützen, um den Coaching-Vertrag vorzeitig zu beenden. 

Bei weiteren Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne im Wege einer kostenlosen Ersteinschätzung zur Verfügung.


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