Kündigung wegen Alkoholkonsums

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Alkoholabhängigkeit ist in Deutschland weit verbreitet. Trotzdem wollen die Betroffenen oft nicht darüber reden. Besonders im Arbeitsrecht kann dies zu ernsten Konsequenzen bis zur Kündigung führen.

Kann einem Arbeitnehmer wegen Alkohol gekündigt werden?

Hier ist zu unterscheiden, ob der Arbeitnehmer alkoholabhängig ist oder nicht. Ist der Arbeitnehmer abhängig, so gilt zunächst folgendes – Alkoholismus ist eine Krankheit. Dem Arbeitnehmer kann somit grundsätzlich nicht wegen seines Verhaltens (z. B. betrunken im Dienst, ständige Verspätungen aufgrund Alkoholgenusses, usw.) gekündigt werden.

Nur eine krankheitsbedingte Kündigung ist in einem solchen Fall möglich. Hier muss es zu erheblichen Fehlzeiten gekommen sein und der Arbeitgeber muss eine vom Gericht nachvollziehbare Prognose anstellen, dass sich die Krankheit in Zukunft negativ entwickeln wird.

Entscheidend ist hier, ob der Arbeitnehmer bereit ist, eine Entziehungskur zu machen. Ist der Arbeitnehmer hierzu bereit, kommt ein Kündigung erst einmal nicht in Betracht.

Weigert sich der Arbeitnehmer jedoch, sich einer Entziehungskur zu unterziehen, bricht er diese ab oder wird er nach einer erfolgreichen Kur rückfällig, so ist eine Kündigung wegen der Alkoholabhängigkeit möglich.

Und wie sieht es aus, wenn der Arbeitnehmer nicht alkoholabhängig ist?

Ist der Arbeitnehmer nicht alkoholabhängig, so kann er sein Verhalten steuern und kann (z. B. wegen häufigen Zuspätkommens oder Alkoholgenusses während der Arbeitszeit) in der Regel nach einer vorherigen Abmahnung auch deswegen gekündigt werden.

Was sind die Folgen einer Kündigung?

Zunächst einmal ist der Arbeitsplatz weg. Oftmals wird in solchen Fällen auch fristlos gekündigt, sodass der Arbeitnehmer von heute auf morgen, keinen Lohn mehr erhält.

Bei einer Kündigung wegen Alkoholmissbrauchs erteilt das Arbeitsamt grundsätzlich eine Sperrzeit von 12 Wochen, das bedeutet, dass der Arbeitnehmer nicht nur keinen Lohn mehr erhält, sondern auch für 12 Wochen kein Geld vom Arbeitsamt bekommt. 

Ist dem Arbeitnehmer gekündigt worden, weil er unter Alkoholeinfluss einen Unfall mit einem Firmenwagen gebaut hat, so kommt hinzu, dass der Arbeitgeber und der Unfallgegner möglicherweise Schadenersatz für die beschädigten Autos geltend machen kann. Dies kann einen Arbeitnehmer nahezu ruinieren.

Wie soll sich ein Arbeitnehmer bei einer alkoholbedingten Kündigung verhalten?

Auf jeden Fall sollte sich ein solcher Arbeitnehmer umgehend beraten lassen. Bei einer alkoholbedingten Kündigung gibt es eine Reihe von Fehlern, die der Arbeitgeber machen kann und die die Kündigung unwirksam machen. 

Wichtig ist allerdings, dass Sie oder Ihr Rechtsanwalt gegen die Kündigung innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt Klage vor dem Arbeitsgericht erheben. Wenn Sie diese Frist verpassen, können Sie gegen die Kündigung nichts mehr tun. Sie erhalten dann weder eine Abfindung, noch können Sie etwas gegen die Sperrzeit machen.

Gewinnen sie den Prozess oder kann man sich mit dem Arbeitgeber einigen, so besteht eine gute Chance, dass das Arbeitsamt rückwirkend die Sperrzeit aufhebt und Sie dieses Geld nachgezahlt bekommen.

Dr. Alexander Scharf

Fachanwalt für Arbeitsrecht


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