Kündigung wegen Hausfriedensstörung: Was Mieter und Vermieter wissen müssen

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🚪 Zusammenfassung: Vermieter können Mietverträge aufgrund einer nachhaltigen Störung des Hausfriedens nur dann fristlos kündigen, wenn die Störung dauerhaft ist. Für eine erleichterte Kündigung nach § 573a BGB ist die tatsächliche Anzahl der Wohnungen entscheidend, nicht die Anzahl der Wohnparteien.

Konflikte im Mietverhältnis: Ihre Rechte und Pflichten

In einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Stuttgart ging es um die Bedingungen für eine fristlose Kündigung bei einer nachhaltigen Störung des Hausfriedens und die erleichterte Kündigungsmöglichkeit nach § 573a Abs. 1 BGB. In dem betreffenden Gebäude befanden sich drei separate Wohnungen, wobei der Vermieter eine Wohnung selbst bewohnte und eine weitere als Büro nutzte.

Die Entscheidung des Gerichts im Detail:

  1. Störung des Hausfriedens: Eine fristlose Kündigung wegen einer Störung des Hausfriedens ist nur dann möglich, wenn die Störung dauerhaft und nachhaltig ist. Einzelne Vorfälle reichen nicht aus. Eine Abmahnung ist zwingend erforderlich, bevor eine Kündigung erfolgen kann.
  2. Erleichterte Kündigung nach § 573a BGB: Vermieter können ein Mietverhältnis ohne berechtigtes Interesse kündigen, wenn sie das Gebäude selbst bewohnen und es aus nicht mehr als zwei Wohnungen besteht. Hierbei zählt die tatsächliche Anzahl der Wohnungen, nicht die Anzahl der Wohnparteien.

Wichtige Aspekte für Vermieter und Mieter:

  • Nachhaltige Störung: Eine nachhaltige Störung des Hausfriedens liegt nur vor, wenn die Beeinträchtigung einen Dauerzustand darstellt. Das bedeutet, dass wiederholte oder anhaltende Störungen nötig sind, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen.
  • Abmahnungspflicht: Vor einer fristlosen Kündigung muss der Vermieter den Mieter abmahnen. Diese Abmahnung gibt dem Mieter die Gelegenheit, sein Verhalten zu ändern und die Störung zu beseitigen.
  • Erleichterte Kündigung: Für die erleichterte Kündigung nach § 573a BGB ist es unerheblich, wie viele Parteien die Wohnungen nutzen. Entscheidend ist die tatsächliche Anzahl der separaten Wohnungen im Gebäude.

Praktische Tipps für Mieter und Vermieter

Für Vermieter:

  • Bevor Sie eine fristlose Kündigung wegen Hausfriedensstörung aussprechen, dokumentieren Sie alle Vorfälle genau und stellen Sie sicher, dass eine Abmahnung erfolgt ist.
  • Prüfen Sie die tatsächliche Anzahl der Wohnungen in Ihrem Gebäude, bevor Sie eine erleichterte Kündigung nach § 573a BGB in Betracht ziehen.

Für Mieter:

  • Achten Sie darauf, dass Sie bei wiederholten Konflikten im Mietverhältnis Abmahnungen ernst nehmen und versuchen, diese zu klären, um eine Kündigung zu vermeiden.
  • Wenn Sie eine Kündigung erhalten, prüfen Sie genau, ob alle rechtlichen Anforderungen eingehalten wurden.

🛠️ Fazit: Konflikte im Mietverhältnis können zu komplexen rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Sowohl Vermieter als auch Mieter sollten ihre Rechte und Pflichten kennen und im Streitfall professionelle rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. 


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