Kündigung wegen Krankheit - Kündigungsschutzklage

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Ob eine Kündigung aufgrund Krankheit möglich ist, interessiert Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Grundsätzlich bedarf eine Kündigung nicht einer Begründung, es sei denn es greift der allgemeine Kündigungsschutz.  

Dieser greift in der Regel dann, wenn der Arbeitgeber regelmäßig mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt und der betroffene Mitarbeiter im Betrieb länger als 6 Monate beschäftigt ist.

Wird eine Kündigungsschutzklage in solchen Fällen erhoben,  bedarf es eines Kündigungsgrundes. Kündigungsgründe können betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte sein.

Die krankheitsbedingte Kündigung würde unter personenbedingte Gründe fallen. Grundsätzlich ist es also möglich Mitarbeiter wegen Krankheit zu kündigen.

Die Voraussetzungen für eine solche personenbedingte Kündigung wegen Krankheit ist eine negative Gesundheitsprognose. Diese kann ggf. gestützt werden viele Krankheitstage. Diese vielen Krankheitstage müssen in einem bestimmten Zeitraum (Prognosezeitraum in der Regel 3 Jahre) angesammelt worden sein. Die Krankheiten müssen in jedem  Fall die Grenze für Entgeltfortzahlung pro Jahr – also 6 Wochen  - überschreiten. Darüber hinaus muss durch diese Ausfälle eine Beeinträchtigung der Betriebsabläufe vorliegen. Schließlich muss eine Interessenabwägung vor einer Kündigung stattfinden, d. h. der Arbeitgeber muss sich Gedanken machen, ob nicht ein milderes Mittel noch die Kündigung verhindern könnte, beispielsweise ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM).

Für all diese Voraussetzungen ist der Arbeitgeber im Falle einer Kündigungsschutzklage beweisbelastet, d. h. der Arbeitgeber muss beweisen, dass eine negative Gesundheitsprognose vorliegt, die Betriebsabläufe beeinträchtigt sind und es kein milderes Mittel als die Kündigung gab.

Der Arbeitnehmer kann die negative Gesundheitsprognose allerdings durch ärztliche Atteste und Gutachten, ggf. auch durch Aussagen der Ärzte im Prozess widerlegen.

Folglich ist es also möglich, Mitarbeiter wegen Krankheit zu kündigen, allerdings muss im Falle einer Kündigungsschutzklage die Kündigung auch ordentlich begründet werden, sowie entsprechende Beweise vorgelegt werden.

Foto(s): Janus Galka

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