Kündigung wg. Krankheit – erlaubt?
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Viele Arbeitgeber glauben, dass sie aufgrund von Krankheit nicht gekündigt werden können. Doch ist das tatsächlich so?
Kündigungsgrund
Wenn man allgemeinen Kündigungsschutz genießt, d. h. dass das Arbeitsverhältnis unter das Kündigungsschutzgesetz fällt, kann der Chef nur dann kündigen, wenn auch ein Kündigungsgrund vorliegt. Hierbei kann der Arbeitgeber seine Kündigung auf drei Kündigungsgründe stützen und zwar auf
- Gründe, die in der Person des Arbeitnehmers liegen,
- Gründe, die im Verhalten des Arbeitnehmers liegen und
- Gründe, welche betriebsbedingt sind.
Kündigung wg. Krankheit
Ist der Arbeitnehmer krank, so kann er seine vertraglichen Pflichten – somit die Arbeitsleistung – nicht erbringen. Die Gründe, welche ihn hindern, seinen Arbeitsvertrag zu erfüllen, liegen damit in seiner Person, sodass eine sogenannte „personenbedingte Kündigung“ in Frage käme.
Voraussetzungen
Damit der Arbeitgeber aber tatsächlich wegen Krankheit kündigen kann, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein.
1. Negative Gesundheitsprognose
Das bedeutet, dass beim Ausspruch der Kündigung davon auszugehen ist, dass der Arbeitnehmer auch zukünftig im bekannten Umfang nicht in der Lage sein wird, die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen.
2. Beeinträchtigung der wirtschaftlichen oder betrieblichen Interessen
Von einer solchen Beeinträchtigung ist auszugehen, wenn es durch die krankheitsbedingten Fehlzeiten zu einer erheblichen finanziellen Belastung des Arbeitgebers durch Lohnfortzahlungen kommt. Betriebliche Interessen werden beeinträchtigt, wenn durch die Fehlzeiten der Betriebsablauf erheblich gestört wird.
3. Interessenabwägung
Des Weiteren muss eine Interessenabwägung vorgenommen werden. Hierbei sind die Interessen beider Seiten zu würdigen. Beim Arbeitgeber ist hierbei insbesondere die Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie Lebensalter und Krankheitsursache zu berücksichtigen. Dem gegenüber stehen die Interessen des Arbeitgebers (siehe 2.). Fällt die Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers aus, so kann er kündigen.
Kündigung erlaubt?
Zusammenfassen ist festzuhalten, dass eine Kündigung wegen Krankheit tatsächlich möglich ist, allerdings nur, wenn sämtliche, vorstehend genannten Voraussetzungen gegeben sind. Ist auch nur eine der genannten Voraussetzungen nicht gegeben, so scheidet eine krankheitsbedingte Kündigung aus.
Näheres siehe Rechtstipp „Krankheitsbedingte Kündigung – wann möglich?“ und „Krankheitsbedingte Kündigung – wann möglich? II“
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