Kündigungen bei der Deutschen Bank – Entlassungen und Stellenabbau

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Die Deutsche Bank hat in einer Pressemitteilung verlauten lassen, dass sie bis zu 18.000 Stellen abbauen wird, insbesondere im Aktien- und Investmentbereich. In Tokio wurden bereits Mitarbeiter entlassen, Sydney und Singapore sollen folgen. Auch London wird vermutlich massiv betroffen sein.

In Deutschland ist bisher unklar, ob und in welcher Größenordnung Stellen wegfallen sollen. Der Betriebsrat der Deutschen Bank erwartet hierzu eine schnelle Auskunft des Bankvorstandes.

Das deutsche Arbeitsrecht bietet jedoch im Verhältnis zu anderen Teilen der Welt einen deutlich größeren Schutz der Arbeitnehmer. Ein hire and fire, wie es in den USA bspw. normal ist, gibt es in Deutschland nicht.

Das deutsche Kündigungsschutzgesetz sieht nur drei Gründe vor, die es dem Arbeitgeber ermöglichen, ein Arbeitsverhältnis zu kündigen. Neben einer verhaltens- oder personenbedingten Kündigung steht hier insbesondere die betriebsbedingte Kündigung im Fokus. Eine solche betriebsbedingte Kündigung ermöglicht es dem Arbeitgeber, Mitarbeitern zu kündigen, wenn z. B. eine Umstrukturierung des Unternehmens erfolgen soll. Allerdings sind die Voraussetzungen für eine solche Kündigung nicht gerade leicht zu erfüllen.

So muss der Arbeitgeber unter anderem die unternehmerische Entscheidung nachweisen und im Besonderen die Sozialverträglichkeit der jeweiligen Kündigung. Hierbei stellt sich die Frage, ob der gekündigte Arbeitnehmer nicht an einer anderen Stelle im Unternehmen hätte eingesetzt werden können, oder ob er in der Sozialauswahl vor weniger schutzbedürftigen Arbeitnehmern steht. Auch formale Fehler spielen eine Rolle, wenn ein Arbeitnehmer z. B. schwerbehindert ist oder eine Arbeitnehmerin schwanger.

Betroffene Mitarbeiter sind gut beraten, sich fachkundige Hilfe zu suchen, sofern sie eine Kündigung erhalten haben oder eine solche befürchten. Ein auf das Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt kann dann die individuelle Situation bewerten und dem Mandanten mit Rat und Tat zur Seite stehen, wenn es um die Frage von Reaktionsmöglichkeiten geht oder auch um das Aushandeln guter Konditionen für ein Ausscheiden aus dem Unternehmen durch einen Aufhebungsvertrag.

Unsere Kanzlei berät und vertritt Mandanten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts seit über einem Jahrzehnt. Wir haben für eine Vielzahl von Mandanten erfolgreich Verfahren geführt oder bessere Konditionen im Falle einer einvernehmlichen Trennung mit dem Arbeitgeber erzielen können. Gerne stehen wir auch Ihnen mit unserer großen praktischen Erfahrung zur Seite, sollten Sie von der geschilderten Situation betroffen sein.


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