Kündigungsschutzklage: Ihre Rechte und Möglichkeiten

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Haben Sie eine Kündigung erhalten und möchten dagegen vorgehen? Eine Kündigungsschutzklage kann Ihnen helfen, Ihren Arbeitsplatz zu sichern oder eine angemessene Abfindung zu erhalten. Dabei müssen Sie wichtige Fristen und Voraussetzungen beachten. Lesen Sie hier, wie Sie Ihre Rechte schützen und erfolgreich gegen eine Kündigung vorgehen können.


Das Wichtigste in Kürze

  • Frist für die Kündigungsschutzklage: Innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung muss Klage eingereicht werden.
  • Ziel: Kündigungsschutzklage kann zur Weiterbeschäftigung oder einer Abfindung führen.
  • Voraussetzungen: Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) und ordnungsgemäße Kündigung prüfen.
  • Anwaltliche Unterstützung ist entscheidend für den Erfolg der Klage.

Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Mit einer Kündigungsschutzklage können Arbeitnehmer die Rechtmäßigkeit einer Kündigung gerichtlich überprüfen lassen. Ziel ist es, die Kündigung aufzuheben, den Arbeitsplatz zu sichern oder eine Abfindung zu erstreiten.

Wann macht eine Kündigungsschutzklage Sinn?

Eine Kündigungsschutzklage ist insbesondere sinnvoll bei:

  • Fristlosen Kündigungen, die nicht gerechtfertigt erscheinen.
  • Betriebsbedingten Kündigungen, bei denen die Sozialauswahl unzureichend war.
  • Verhaltensbedingten Kündigungen, bei denen keine Abmahnung vorausging.
  • Personenbedingten Kündigungen, die auf zweifelhafte Gründe gestützt werden.

Kündigungsschutzklage Frist: Handeln Sie rechtzeitig!

Die Frist für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam – unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit.

Tipp: Reagieren Sie sofort nach Erhalt der Kündigung und kontaktieren Sie einen Anwalt, um die Frist einzuhalten.


Wie kann ich gegen eine Kündigung vorgehen?

1. Kündigung prüfen lassen

Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann die Kündigung auf Formfehler und inhaltliche Fehler prüfen. Häufig sind Kündigungen unwirksam, wenn:

  • die Schriftform fehlt,
  • keine Kündigungsgründe vorliegen,
  • der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß beteiligt wurde.

2. Kündigungsschutzklage einreichen

Die Klage wird beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben. Im Verfahren wird geprüft, ob die Kündigung rechtmäßig ist. In vielen Fällen kommt es zu einem Vergleich, bei dem Arbeitnehmer eine Abfindung erhalten.


Kündigungsschutzklage und Abfindung: Was können Sie erwarten?

Eine Abfindung ist kein gesetzlicher Anspruch, kann aber häufig im Rahmen eines Vergleichs erzielt werden. Die Höhe der Abfindung orientiert sich an:

  • der Dauer der Betriebszugehörigkeit,
  • dem Bruttomonatsgehalt,
  • den Erfolgsaussichten der Klage.

Faustformel für die Abfindung: Ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.


Voraussetzungen für den Kündigungsschutz

Damit das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Der Betrieb beschäftigt regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer.
  2. Das Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens 6 Monaten (Wartezeit).
  3. Die Kündigung ist sozial ungerechtfertigt, z. B. bei fehlerhafter Sozialauswahl.

Vorteile einer Kündigungsschutzklage

  • Weiterbeschäftigung: Arbeitnehmer können an ihren Arbeitsplatz zurückkehren.
  • Abfindung: Oft ist eine hohe Abfindung durch Vergleich erreichbar.
  • Prüfung der Kündigung: Unrechtmäßige Kündigungen können aufgehoben werden.

Was kostet eine Kündigungsschutzklage?

Die Kosten einer Kündigungsschutzklage setzen sich aus Gerichts- und Anwaltskosten zusammen. Oft übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten. Außerdem gilt vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz: Jede Partei trägt ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.


Warum anwaltliche Unterstützung wichtig ist

Ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht kennt die typischen Fehler bei Kündigungen und die Verhandlungsstrategien, um das Beste für Sie herauszuholen – sei es die Rückkehr an den Arbeitsplatz oder eine angemessene Abfindung.


Haben Sie eine Kündigung erhalten?
Zögern Sie nicht und lassen Sie Ihre Kündigung prüfen!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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