Kündigungsschutzklage: Job retten oder Abfindung annehmen?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Irgendwann kommt der Moment, in dem man sich im Kündigungsschutzprozess entscheiden muss: Weiter für den Job kämpfen, oder die Abfindung annehmen. Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck rät Arbeitnehmern in den meisten Fällen zu einer Abfindung. Manchmal lohnt es sich aber, weiter zu kämpfen und sich auf seinen Arbeitsplatz zurück zu klagen. Im Einzelnen:

Mit einer Abfindung lässt der Arbeitnehmer irgendwie auch los: Er löst sich von seinem alten Arbeitsleben, von Konflikten und Arbeitsbeziehungen, die ihm am Ende nur noch eine Last sind. Gestärkt mit einem finanziellen Polster beginnt er einen neuen Job, oder eine Selbständigkeit. Die Verhandlungen um die Abfindung, beziehungsweise die Kündigungsschutzklage, überlässt er einem erfahren Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er kalkuliert nüchtern und will finanziell das meiste für sich herausholen – ohne Rache zu üben oder offene (emotionale) Rechnungen begleichen zu wollen.

Aus meiner Sicht kann der Arbeitnehmer so regelmäßig nur gewinnen. Kurzfristig aufgrund der Abfindung. Langfristig, weil er dem alten Arbeitgeber weder nachtrauert, noch ihm gram ist – was gut ist für das psychische Wohlbefinden.

Wann sollte man um seinen Job kämpfen? Bietet der Arbeitgeber sehr gute Konditionen an, macht es manchmal Sinn, die Weiterbeschäftigung durch zu fechten. Lebt man beispielsweise in einer Region, in der es nur diesen einen großen Arbeitgeber gibt, muss die Abfindung schon sehr hoch sein, um den (zu erwartenden) finanziellen Ausfall in den kommenden Jahren wett zu machen. Bekommt man dann allerdings doch ein überaus attraktives Abfindungsangebot, sollte man regelmäßig zuschlagen. Arbeitnehmer, die ein außergerichtliches Abfindungsangebot erhalten und nicht anwaltlich vertreten sind, sollten es immer von einem erfahrenen Arbeitsrechtler, am besten von einem Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht, überprüfen lassen, bevor sie gegebenenfalls zustimmen.

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