Kündigungsschutzklage – oder nicht? Warum die kostenlose anwaltliche Erstberatung sinnvoll ist

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Die meisten Arbeitnehmer wollen nach einer Kündigung wissen, ob sie sich dagegen wehren und was sie in dieser Lage erreichen können. Manche Arbeitnehmer wollen wieder an ihren alten Arbeitsplatz zurück, andere schauen eher auf die Abfindung. Wie ihre Chancen dabei stehen, erfahren sie am besten in einer anwaltlichen Erstberatung.

Bei Fachanwalt für Arbeitsrecht Bredereck ist die Erstberatung zur Kündigungsschutzklage und zu den Aussichten auf eine Abfindung kostenlos und unverbindlich. Hier sagt er, wie Erstberatung bei ihm abläuft – und warum sich das Gespräch für den Arbeitnehmer lohnt:

Zunächst: Im Fall einer Kündigung sollte man schnell handeln; am besten, man nimmt die anwaltliche Erstberatung am selben Tag in Anspruch, an dem man das Kündigungsschreiben erhalten hat.

Denn: Die Kündigung löst Fristen aus, nur innerhalb derer der Arbeitnehmer seine Rechte durchsetzen kann. Die wichtigste Frist ist die Dreiwochenfrist für die Kündigungsschutzklage, die mit Zugang des Kündigungsschreibens beim Arbeitnehmer zu laufen beginnt.

Dazu gibt es andere Fristen, beispielsweise die für die sofortige Zurückweisung: Sie läuft je nach Fall etwa drei bis vier Tage. Wer den Anwalt umgehend anruft, geht regelmäßig sicher, auch diese Frist einzuhalten.

Bei der anwaltlichen Erstberatung prüfe ich, ob es sich lohnt, gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorzugehen.

Eine Klage lohnt sich meiner Erfahrung nach fast immer, wenn das Kündigungsschutzgesetz greift oder der Arbeitnehmer einen Sonderkündigungsschutz genießt.

Das Kündigungsschutzgesetz gilt, wenn beim Arbeitgeber regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigt sind und der gekündigte Arbeitnehmer dort länger, als ein halbes Jahr tätig ist.

Sonderkündigungsschutz gilt unter anderem für Schwangere, für Betriebsratsmitglieder und für Datenschutzbeauftragte; liegt dieser vor, sind die Klageaussichten so gut wie immer sehr gut.

Das Erstberatungsgespräch, in dem ich Ihnen sage, für wie stark ich Ihren Kündigungsschutz halte, und damit auch die Aussichten einer Klage, dauert in der Regel etwa zehn Minuten.

Bei starkem Kündigungsschutz rate ich regelmäßig zur Klage, da der Arbeitnehmer nur so, falls er das will, seinen Job retten kann. Eine erfolgversprechende Kündigungsschutzklage ist regelmäßig auch Voraussetzung für eine hohe Abfindung.

Lohnt sich die Klage für Sie nicht, sage ich Ihnen das ebenfalls; diese Nachricht ist immer noch besser, als wenn Sie lange zweifeln und nicht genau wissen, ob Sie nicht doch hätten klagen sollen.

Manche Fälle sind auf der Kippe, etwa wenn der Arbeitnehmer eine Straftat zu Lasten seines Arbeitnehmers begangen hat. Nur lohnt sich in solchen Fällen die Klage oft trotzdem, da der Arbeitgeber auch hier meistens lieber eine Abfindung zahlt, als den Klageverlust zu riskieren.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.

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