Kunde zahlt nicht? 3 Schritte zu Ihrem Geld

  • 2 Minuten Lesezeit

Fast jedes Unternehmen kennt die Situation: Der Vertrag ist unterschrieben, die Leistung erbracht, die Rechnung gestellt und was passiert? Der Kunde zahlt nicht. Da es jedem einmal passieren kann, eine Rechnung nicht zu bezahlen, kann man den Kunden zunächst höflich an die fällige Rechnung erinnern oder anderweitig das Gespräch suchen.


Hilft das nichts, gilt es Ruhe zu bewahren und Schritt für Schritt die rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.


Schritt 1: 


Fordern Sie Ihren Kunden zur Zahlung auf (Mahnung) und setzen Sie ihm dafür eine angemessene Frist (5 - 10 Tage). Geben Sie dabei die Rechnungsnummer und das genaue Datum an, an dem die neue Frist abläuft. Weisen Sie für den Fall der Nichtzahlung auch auf die Einleitung gerichtlicher Schritte hin.


Zahlt der Schuldner auch nach Ablauf dieser Frist nicht, fahren Sie mit Schritt 2 fort.


Schritt 2: 


Nach Ablauf der Frist ist Ihr Kunde in Verzug. Jetzt ist es an der Zeit, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Denn nur wenn Ihnen die Anwaltskosten durch den Verzug des Kunden entstanden sind, können Sie diese von Ihrem Kunden ersetzt verlangen. Setzt erst der Anwalt den Kunden in Verzug, gilt das idR nicht.

Jetzt können auch Verzugszinsen verlangt werden.


Schritt 3: 


Der Rechtsanwalt hat nun je nach Sachverhalt drei Möglichkeiten, Ihr Geld einzutreiben:


a) Er kann Ihren Kunden mit einem anwaltlichen Schreiben zur Zahlung auffordern

b) er kann ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten oder

c) er kann Klage erheben.


In der Praxis empfiehlt sich oft eine Kombination der drei Möglichkeiten:


Der Anwalt schickt zunächst ein anwaltliches Schreiben und fordert zur Zahlung auf.


im Idealfall zahlt der Kunde jetzt.


Ignoriert der Mandant stattdessen das Schreiben vollständig oder verweigert er die Zahlung ohne Angabe von Gründen, erscheint es in der Regel sinnvoll, ein Mahnverfahren einzuleiten.


Reagiert der Kunde auf das Schreiben und bestreitet das Bestehen der Forderung, empfiehlt sich eher ein Klageverfahren.


Sowohl im Mahn- als auch im Klageverfahren erhalten Sie einen Titel, mit dem Ihr Anwalt im Zweifelsfall die Zwangsvollstreckung einleiten kann.


Unabhängig davon, für welchen Weg sich der Anwalt entscheidet, haben alle Fälle eines gemeinsam: Wenn Sie Recht bekommen, muss die Gegenseite alle Kosten tragen.


Ihr Kunde zahlt nicht? Vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses Erstgespräch!

Foto(s): Stefan Roth


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Stefan Roth

Beiträge zum Thema