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Kurz und knapp 48 (Verwaltungsrecht, Rentenrecht, Schadensersatzrecht, Verkehrsrecht)

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Richter-Ausstand bei Wasser und Brot

Ein bayerischer Amtsrichter wollte seinen Ausstand mit den Kollegen in der Gerichtskantine zünftig mit einer Brotzeit und reichlich Bier feiern. Weil der Gerichtsdirektor ein Alkoholverbot für das Gericht verhängt hatte, zog der Richter vor das Verwaltungsgericht Ansbach, um zu erreichen, dass bei der Feier Bier ausgeschenkt werden darf. 

Doch die Ansbacher Richter wiesen seine Klage ab. Also musste sich der Richter mit „Wasser und Brot“ begnügen. 

 
Keine Witwenrente nach DDR-Scheidung

Stirbt ein Ehegatte nach der Scheidung, hat der verbliebene Ex-Partner nur Anspruch auf die gesetzliche Witwenrente, wenn die Scheidung vor dem 1. Juli 1977 auf Grundlage des Rechts der BRD erfolgte und bis zuletzt ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestand. 

Bei einer Scheidung in der DDR besteht hingegen kein Anspruch auf die Geschiedenenwitwenrente, weil das Scheidungsrecht der DDR keinen nachehelichen Unterhalt kannte. (LSG Sachsen-Anhalt, Az.: L 3 R 6/06)

 
Gartenschlauch bringt Skater zu Fall

Ein Gartenschlauch, der über die Straße verlegt war, brachte eine Inline-Skaterin zu Fall. Sie verlangt vom Eigentümer des angrenzenden Grundstücks Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Koblenz hat nun ihre Klage abgewiesen. 

Denn ein Gartenschlauch mit wenigen Zentimetern Durchmesser stellt nur ein geringfügiges und von jedermann zu erkennendes Hindernis dar. Damit obliegt dem Grundstückseigentümer keine Verkehrssicherungspflicht. (Az.: 5 W 15/08) 

 
Kein Verlass auf Einparkhilfe

Autofahrer, deren Fahrzeug mit einer elektronischen Einparkhilfe ausgestattet ist, sollten sich beim Einparken nicht allein darauf verlassen. Denn kommt es beim Einparken zu einer Kollision mit einem Hindernis, muss der Fahrer für die Schäden haften. 

Das Amtsgericht München hat dies in einem Fall entschieden, bei dem die Sensoren beim Rückwärtsfahren eine Vertiefung in der Wand einer Tiefgarage nicht rechtzeitig erkannt hatten. (Az.: 275 C 15658/07)

(WEL)


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