Kurz und knapp 63 (Verkehrsrecht, Familienrecht, Schadensersatzrecht, Schwerbehindertenrecht)
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Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de-Notizbuch:
Wenn das Fahrrad abgeschleppt wird
Auf Gehwegen und anderen Verkehrsflächen für Fußgänger dürfen Fahrräder grundsätzlich abgestellt werden. Die Ordnungsbehörde darf das Rad nur abschleppen, wenn durch das abgestellte Fahrrad andere geschädigt, gefährdet, behindert und belästigt werden oder wenn es gegen Brandschutzvorschriften verstößt.
Wird es aber grundlos abgeschleppt, muss der Radfahrer für die Kosten nicht aufkommen. (VG Münster, Az.: 1 K 1536/07)
Elterngeld: Wechsel der Steuerklasse zulässig
Durch einen Wechsel der Steuerklasse kann man mehr Elterngeld bekommen. Das Sozialgericht Augsburg hat es für rechtens erachtet, wenn Eltern, die Anspruch auf Elterngeld haben, in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes einmal die Steuerklasse wechseln.
Jedem Bürger ist es erlaubt, einmal jährlich die Steuerklasse zu wechseln. Auch nach dem Bundeselterngeldgesetz ist ein Wechsel der Steuerklasse nicht verboten. (Az.: S 10 EG 15/08)
Sturz auf Treppe ohne Handlauf
Ein Mann war im Stadtzentrum bei einer Treppe ohne Handlauf gestürzt und brach sich dabei einen Wirbel. Weil an der Treppenanlage kein Handlauf angebracht war, wollte er die Kommune für die Hälfte seines Schadens haftbar machen.
Das Landgericht Coburg wies seine Klage allerdings ab. Eine Verkehrssicherungspflicht der Stadt bestand nicht, weil die Treppe breit genug war und flache Stufen hatte. Außerdem konnte die Treppe problemlos umgangen werden. (Az.: 21 O 15/08)
Rollstuhlrampe für den Gartenbereich
Behinderte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Rollstuhlrampe in den Gartenbereich, weil dies nicht zu den elementaren Bedürfnissen gehört. Das gilt jedoch nicht für behinderte Kinder. Denn Spielen im Garten fördert bei ihnen die Integration und ermöglicht so eine selbständigere Lebensführung.
So hat es das Bundessozialgericht entschieden und den Anspruch auf eine zusätzliche Rampe in den Garten für schwerbehinderte Zwillinge bestätigt. (Az.: B 3 P12/07 R)
(WEL)
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