Kurzfristige Beschäftigung: Wie? Gehalt? Vorteile?

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In Kürze:

  • Vorteile: befristet, beitragsfrei in Sozialversicherung, kein Maximalgehalt, zur Aufbesserung der Gehaltssituation.
  • Voraussetzung: längstens drei Monate oder auf 70 Arbeitstage begrenzt
  • Wichtig: es darf keine Berufsmäßigkeit vorliegen

Unterschied zu Minijob

Tatsächlich ist die kurzfristige Beschäftigung rechtlich auch ein Minijob, nur ohne Deckelung des Verdienstes. Der klassische Minijob ist beitragspflichtig und das Arbeitsentgelt auf 520,- EUR (2023) gedeckelt. Dafür kann er unbefristet wahrgenommen werden.

Die kurzfristige Beschäftigung ist nicht beitragspflichtig und es gibt keinen Höchstbetrag für das Gehalt. Allerdings darf diese nur zeitlich begrenzt ausgeübt werden.

Dauer der Beschäftigung

Die kurzfristige Beschäftigung darf im Kalenderjahr nur drei Monate oder 70 Arbeitstage dauern. Die Anzahl der Wochenarbeitstage ist bei der Bestimmung der zeitlichen Grenzen mittlerweile irrelevant.

Wichtig: die zeitliche Höchstgrenze gilt für alle kurzfristigen Beschäftigungen im Kalenderjahr. Wer also bei verschiedenen Arbeitgebern kurzfristig beschäftigt ist, muss alle Beschäftigungstage zusammenrechnen.

Sylvester-Trick?

Können Sie also die Beschäftigung einfach ans Jahresende legen und ins neue Jahr arbeiten, um (rechnerisch) auf jedes Kalenderjahr 3 Monate zu legen? Nein. Der Jahreswechsel unterbricht Ihre Beschäftigung nicht. Wichtig ist, dass im Vertrag die max. dreimonatige Dauer angelegt ist.

„Berufsmäßig und geringfügig“

Ihre kurzfristige Tätigkeit wird sozialversicherungspflichtig, wenn Sie diese berufsmäßig ausüben und Ihr Verdienst über 520,- EUR (2023) liegt. Dies ist dann der Fall, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt ganz oder zu einem erheblichen Teil über die kurzfristige Beschäftigung bestreiten.

Fazit

Die kurzfristige Beschäftigung ist ein gutes Mittel für Arbeitgeber, Auftragsspitzen abzufangen und für Arbeitnehmer, um Ihre Gehaltssituation zwischenzeitlich aufzubessern.

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RA Albrecht vertritt mittelständische Unternehmen und Arbeitnehmer in Kündigungsstreits und allen anderen Belangen des Arbeitsrechts.

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