Landgericht München I bejaht Schadensersatzansprüche von Anlegern der DOBA-Fonds MTC

  • 1 Minuten Lesezeit

München, 16.09.2011. Wie die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, mit Büros in München, Berlin und Zürich meldet, verurteilt das Landgericht München I Gründungskommanditisten des DOBA-Fonds MTC München und Berlin, Rhinstr. 11 KG zu Schadensersatz.

Bereits zahlreiche Anleger machen gegen die Gründungsgesellschafterinnen der DOBA-Fonds MTC München und Berlin Rhinstr. 11 KG Ansprüche auf Rückabwicklung der Beteiligung geltend. Die Kläger begründen die geltend gemachte Rückabwicklung mit der - nach Auffassung der Kläger - Fehlerhaftigkeit des Fondsprospektes.

Das Landgericht München I folgte der Auffassung und sprach bereits im April 2010 einem Kläger Schadensersatz zu, weil die Gründungsgesellschafterinnen ihrer Pflicht zur ordnungsgemäßen Prospektierung nicht nachgekommen sind.

Das Landgericht München I begründet die Entscheidung damit, dass unter anderem die Frage der Kaufpreisbemessung für das Fondsobjekt im Fondsprospekt unzutreffend geschildert ist.

Nach Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte sollten Anleger das Bestehen von Rückabwicklungsansprüchen von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen lassen. Anleger sollten in diesem Zusammenhang beachten, dass Schadensersatzansprüche zum Jahresende 2011 zu verjähren drohen, wenn die Kapitalanlage vor dem 01.01.2002 gezeichnet wurde.

RA Steffen Liebl

CLLB Rechtsanwälte

Liebigstraße 21

80538 München

Fon: 089-552 999 50

Fax: 089-552 999 90

Mail:liebl@cllb.de

www.cllb.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaft

Beiträge zum Thema