Landgericht München I: Twin.com muss Spieleinsätze zurückzahlen

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Das Landgericht München I hat die Oring Ltd., die das Online-Casino Twin.com betreibt, am 30.07.2021 dazu verurteilt, einem Spieler 14.230,00 EUR zu erstatten.

Sachverhalt

Der Kläger hatte diesen Betrag an Slot-Automaten verloren. Anscheinend hat die Oring Ltd. hieraus ihre Lehre gezogen, denn zwischenzeitlich bietet sie in Deutschland keine Online-Glücksspiele mehr an. Auf ihrer Internetseite https://twin.com erscheint jetzt nur noch der Hinweis, man würde bedauern, mitteilen zu müssen, dass man das Glücksspielangebot in dieser „Wohngerichtsbarkeit“ bis auf Weiteres eingestellt habe.

Urteil

Das Landgericht München I hat festgestellt, dass die virtuellen Slot-Automaten gegen das Verbot von Online-Glücksspielen im Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben. Aus diesem Grund seien die Spielverträge unwirksam, weshalb der Kläger die Spieleinsätze zurückverlangen könne.

Der Kläger habe keine Kenntnis davon gehabt, dass das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland verboten war. In den Nutzungsbedingungen von Twin.com seien die Spieler zwar aufgefordert worden, sicherzustellen, dass ihre Teilnahme an Online-Glücksspielen an ihrem Wohnsitz legal ist, Twin.com könne sich hierauf aber nicht berufen, weil sie Spieler aus Deutschland hätte ablehnen müssen. Da die Spieler ihren Wohnsitz bei der Registrierung angeben mussten, habe Twin.com entweder die Prüfung unterlassen oder den Verstoß gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Kauf genommen, um von den Spieleinsätzen zu profitieren.

Empfehlung

Das Urteil reiht sich in eine immer länger werdende Liste von Urteilen ein, die Online-Casinos dazu verpflichten, ihren Kunden die Spielverluste zu ersetzen. Nachdem der Staat es jahrelang pflichtwidrig unterlassen hat, das Verbot von Online-Glücksspielen durchzusetzen, sollten Betroffene ihr Recht daher selber in die Hand nehmen und einen auf´s Glücksspielrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen.

Foto(s): shutterstock.com

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