Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilt VW trotz Verjährung zu Schadensersatz

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Das Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth hat die Volkswagen AG trotz Verjährung des Anspruchs nach § 826 BGB zu Schadensersatz gemäß § 852 BGB verurteilt – eine bundesweit bislang einzigartige Entscheidung. Wenn Käufer sittenwidrig geschädigt wurden, besteht gemäß § 852 BGB ein Restschadensersatzanspruch, der erst zehn Jahre nach dem Kauf des Fahrzeugs verjährt. Besitzer eines VW-Dieselfahrzeugs mit dem Skandalmotor EA189 können demnach auch jetzt noch mit guten Erfolgsaussichten gegen den Autokonzern klagen.

Käufer von Dieselfahrzeugen mit dem VW-Motor EA189 können nach der Entscheidung des BGH vom 25. Mai 2020 grundsätzlich wegen sittenwidriger Schädigung Schadensersatzansprüche gegen VW geltend machen. Viele Betroffene, sind bislang davon ausgegangen, dass es mittlerweile zu spät ist, wegen des Motors EA189 gegen VW zu klagen. Doch das Urteil des LG Nürnberg-Fürth zeigt, dass Schadensersatzansprüche bezüglich dieser älteren Dieselmotoren auch heute noch durchsetzbar sind.

VW haftet aufgrund von § 852 Satz 1 BGB zehn Jahre lang

Selbst wenn Schadensersatzansprüche gemäß § 826 BGB als verjährt gelten, haftet VW aufgrund von § 852 Satz 1 BGB. Wer sich durch eine unerlaubte Handlung auf Kosten eines anderen bereichert, muss den daraus gezogenen finanziellen Vorteil nämlich noch zehn Jahre nach Kauf zurückzahlen. Das hat das LG Nürnberg-Fürth mit seiner Entscheidung 9. März 2021 bestätigt (Az. 9 0 7845/20).

Die Klage gegen VW wegen unerlaubter Abschalteinrichtungen im Motor EA189 wurde 2020 eingereicht, woraufhin sich die Volkswagen AG auf eine Verjährung des Schadensersatzanspruchs berufen hatte. Doch das Gericht wies darauf hin, dass der Klägerin ein Schadensersatzanspruch gemäß § 852 BGB zustehen könnte. Das Landgericht folgte in seinem Urteil der Rechtsauffassung der Anwälte der Klägerin und verurteilte Volkswagen vollumfänglich zu Schadensersatz gemäß § 852 Satz 1 BGB. Der Anspruch besteht in der gleichen Höhe wie die verjährte Forderung gemäß § 826 BGB.

Die Entscheidung des LG Nürnberg-Fürth ist wegweisend, denn es dürfte sich um die erste Entscheidung im gesamten Bundesgebiet bezüglich eines von einem Händler erworbenen Fahrzeugs mit EA189-Motor handeln. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hatte zuvor mit Urteil vom 2. März 2021 festgestellt, dass VW im Fall eines Direktkaufs bei der Volkswagen AG gemäß § 852 BGB auf Schadensersatz haftet. Nach § 852 BGB besteht ein sogenannter Restschadensersatzanspruch, der erst zehn Jahre nach dem Kauf des Fahrzeugs verjährt.

Die Verzögerungstaktik des VW-Konzerns im Dieselskandal dürfte demnach nicht aufgehen. Wer im Sinne der Entscheidung des BGH andere vorsätzlich sittenwidrig schädigt, kann nicht darauf hoffen, dass die dreijährige Regelverjährungsfrist greift. Betroffene im VW-Abgasskandals, die noch nicht geklagt haben, sollten daher nicht zögern, ihre Ansprüche auch jetzt noch durchzusetzen.

Motor EA189: Klagen gegen VW lohnen sich noch immer

Die Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUDEN empfehlen Verbrauchern, die vom Abgasskandal betroffenen sind, gegen VW auf Schadensersatz zu klagen – auch wenn sie ihr Fahrzeug erst Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals gekauft haben. Nach den jüngsten Urteilen des OLG Oldenburg und des LG Nürnberg-Fürth sind Klagen weiterhin sehr aussichtsreich.

Besitzer eines VW-Dieselfahrzeugs mit dem Motor EA189 können unsere kostenlose und unverbindliche Erstberatung nutzen. Wir beraten Sie gern individuell zu Ihren Ansprüchen und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Sie erreichen uns auch unter der 030 – 200 590 770 und unter info@rueden.de.

Foto(s): Pixabay


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