Lange krank: Wann droht die Kündigung? Wie wehrt man sich dagegen?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Während des Corona-Lockdowns im April 2020 waren deutlich mehr Arbeitnehmer krankgeschrieben als im Durchschnitt der letzten zwei Jahrzehnte. Das berichtet Welt online in einem Artikel vom 20.05.2020. Für Arbeitnehmer sind längere Krankheitsphasen im Hinblick auf ihre Jobsicherheit nicht unproblematisch. Unter Umständen droht sogar eine Kündigung wegen Krankheit. Wann das so ist, und was länger erkrankte Arbeitnehmer tun können, um den Arbeitsplatz zu retten, darüber informiert der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Zunächst: Es gibt keine festen Fristen, die automatisch zu einer krankheitsbedingten Kündigung führen. Entscheidend ist regelmäßig, wie die Prognose des Arbeitnehmers ist, ob er also erwartungsgemäß bald wieder gesund wird, oder auf lange Sicht krank bleibt. Weist der Arbeitnehmer nach, dass er sich auf dem Weg der Besserung befindet, läuft die Kündigung regelmäßig ins Leere. Hat der Arbeitnehmer dagegen kaum Chancen, wieder gesund zu werden, könnte eine Kündigung unter Umständen wirksam sein.

Man untermauert eine positive Gesundheitsprognose regelmäßig am besten mit einer aktiven Reha-Maßnahme. Denn: Eine Reha bekommt man nur, wenn Ärzte oder Therapeuten damit rechnen, dass die Maßnahme zur Besserung des Zustandes beiträgt. Ziel dieser Maßnahmen ist die Wiederherstellung des Gesundheit, und genau das schließt eine Kündigung wegen Krankheit regelmäßig aus.

Wer lange krank ist und keine Entgeltfortzahlung erhält, muss meist eher nicht mit einer Kündigung rechnen. Arbeitgeber warten in dieser Lage oft ab, auch darauf, ob der Arbeitnehmer nicht irgendwann von selbst kündigt. Arbeitnehmern rate ich, in dieser Situation einen Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen. Ohne anwaltlichen Rat sollte man weder kündigen, noch in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber gehen.

Kündigt der Arbeitgeber wegen lang anhaltender Arbeitsunfähigkeit, sollte man umgehend einen Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht anrufen und die Chancen einer Kündigungsschutzklage prüfen lassen. Bei krankheitsbedingten Kündigungen lohnt sich eine Klage fast immer. Abgesehen von der Gesundheitsprognose hat die Kündigung wegen Krankheit eine Reihe von Voraussetzungen, die der Arbeitgeber oft unbeachtet lässt. Beispielsweise fehlt es oft am betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), oder der Arbeitgeber hat beim BEM Fehler gemacht, indem er fehlerhaft zum BEM-Gespräch geladen hat oder andere Formalien missachtet.

Auch wichtig: Die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes. Findet die Kündigung in einem Betrieb mit regelmäßig mehr als zehn Vollzeitbeschäftigten statt, und: ist der Arbeitnehmer dort länger als sechs Monate beschäftigt, ist eine Kündigung nur unter den strengen Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes zulässig.

Hat die Klage gute Aussichten auf Erfolg, kann man auf diesem Weg seinen Arbeitsplatz retten oder eine oft hohe Abfindung sichern.

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