Laurèl GmbH: AG München gibt Sanierung in Eigenverwaltung statt

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In einer aktuellen Adh-hoc-Mitteilung vom 18. November 2016 gab die Laurèl GmbH bekannt, dass das Amtsgericht München dem Antrag auf Sanierung in Eigenverwaltung stattgegeben hat. Dem Modeunternehmen stehen maximal drei Monate zur Ausarbeitung und Vorstellung eines Sanierungsplans zu. Währenddessen bleibt das Unternehmen von Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen der Gläubiger geschützt und kann dennoch das operative Geschäft und die nötigen Sanierungsmaßnahmen durchführen. Die betroffenen Anleger können nur abwarten. Im schlimmsten Fall könnten sie hohe Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden.

Im November 2012 hat die Laurèl GmbH eine Unternehmensanleihe begeben (WKN: A1RE5T). Bei einer fünfjährigen Laufzeit ist die Anleihe mit 7,125 Prozent p.a. verzinst. Zahlreiche Anleger investierten rund 20 Mio. Euro in die Anleihe. Die Laurèl GmbH plante im Zuge der Unternehmenssanierung einen Forderungsverzicht von 78 Prozent. Im Gegenzug sollten die noch übrigen 22 Prozent der Anleihe vorzeitig zurückgezahlt werden. Außerdem sollten die Anleger einer Zinsaussetzung ab dem 1. September 2016 und einer Stundung bis Mitte 2017 der im November fälligen Zinsauszahlung zustimmen. Allerdings wird es vorerst zu keiner Auszahlung der Zinsen kommen. Vor einer Woche hat der entscheidende Investor, die Shenzen Oriental Fashion Asset Management Co. Ltd., ein Investment außerhalb einer Insolvenz der Laurèl GmbH abgelehnt. Das Unternehmen zeigte daraufhin in einer ad-hoc-Mitteilung vom 14. November 2016 die Überschuldung an. Im Zuge dessen wurde auch die für den 14. November 2016 angesetzte Anleihegläubigerversammlung abgesagt. Am 16. November 2016 kündigte das angeschlagene Bekleidungsgeschäft einen Antrag auf Eröffnung des Schutzschirmverfahrens nach § 270b InsO an. Am 18. November 2016 hat das Amtsgericht München der Sanierung in Eigenverwaltung stattgegeben. Für die Dauer des Verfahrens wird ein Sachwalter bestellt. Durch die Erstellung eines Sanierungskonzepts fallen zusätzliche Kosten an, sodass dem Unternehmen im weiteren Verlauf weniger finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.

Möglichkeiten für Betroffene

Im schlimmsten Fall könnten die Anleger hohe Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden. Auch im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens sollten sich Anleger rechtzeitig anwaltlichen Rat einholen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen. Schadensersatzansprüche könnten insbesondere im Zuge fehlerhafter Aufklärung durch Vermittler und Berater geltend gemacht werden.

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