Leasetrend AG: Insolvenzverwalter Dr. Liebig bittet Anleger zur Kasse

  • 2 Minuten Lesezeit

Ehemalige Anleger der Leasetrend AG, deren Anlage zum 31.12.2020 durch Kündigung beendet wurde, erhielten kürzlich eine Zahlungsaufforderung des Insolvenzverwalters Dr. Max Liebig. Hierin werden die Anlegerdazu aufgefordert, ein negatives Abfindungsguthaben an die Insolvenzmasse zurückzuzahlen. 

Rechtliche Hintergründe

Der Insolvenzverwalter beruft sich in seinen Forderungsschreiben darauf, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Anleger bei ähnlichen atypisch stillen Gesellschaftsverträgen eine Rückzahlungspflicht bestehen würde. Diese Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs war zu ähnlichen Anlagen der Schwestergesellschaft ALAG ergangen, die ebenfalls aus dem Hause Rothmann & Cie stammte. 

Der Insolvenzverwalter legt zudem eine Abrechnung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GKK Partner Audit GmbH vor, um seine Forderung auf Rückzahlung zu konkretisieren und verlangt von den betroffenen Anlegern nunmehr Zahlung bis zum 09.06.2023. 

Was Anleger jetzt wissen müssen

Bei der Berechnung der Auseinandersetzungsguthabens muss überprüft werden, ob dieses durch einen Wirtschaftsprüfer ermittelt worden ist. Hierbei stellt der Bundesgerichtshof strenge Anforderungen an die Arbeit des beauftragten Wirtschaftsprüfers. 

Zunächst muss hierzu der Auseinandersetzungswert ermittelt werden. Ermitteln setzt voraus, dass der Wirtschaftsprüfer eigene Ermittlungen zur Feststellung des Wertes durchgeführt hat und seine Tätigkeit sich keineswegs in dem bloßen Nachvollziehen seitens der Anlagegesellschaft angestellter Berechnungen oder einer bloßen Plausibilitätsprüfung erschöpft. 

Zudem muss die Verlustzuweisung zu einzelnen Konten des Anlegers überprüft werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn es mehrere Beteiligungsvarianten vom Typ Classic, Plus und Sprint gegeben hat, da aus letztgenannter Variante ggf. auch Gegenansprüche bestehen könnten. 


Erstgutachten für 297,50 Euro

Die Kanzlei AdvoAdvice bietet betroffenen Anlegern der Leasetrend AG an, ein schriftliches Erstgutachten zu ihren rechtlichen Möglichkeiten zu erstellen. Die Kosten hierfür betragen einmalig 250,00 Euro zzgl. MwSt. und somit dann 297,50 Euro. 

Wenden Sie sich bei Interesse ein einem schriftlichen Erstgutachten gerne an info@advoadvice.de.

Unser Experte Rechtsanwalt Dr. Tintemann ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und befasst sich schon seit dem Jahr 2009 mit der Anlage bei der Leasetrend AG und hat zahlreiche Anleger in Klageverfahren gegen die Leasetrend AG, aber auch gegen Anlagevermittler und zuletzt auch in Klagen gegen den Insolvenzverwalter Dr. Liebig vertreten. 

Weitere Informationen zu unseren Erfolgen finden sie auf unserer Webseite unter dem Link https://advoadvice.de/blog oder unter https://advoadvice.de/blog/leasetrend-ag-insolvent-was-anleger-jetzt-wissen-m%C3%BCssen/ 

Über unsere Erfolge haben wir regelmäßig auch bei Anwalt.de und auf anwalt24.de berichtet: 

https://www.anwalt.de/rechtstipps/leasetrend-ag-erfolg-fuer-anleger-gegen-insolvenzverwalter-vor-olg-muenchen-211692.html

https://www.anwalt24.de/fachartikel/anlegerrecht/49932

Foto(s): AdvoAdvice


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann

Beiträge zum Thema