Sollten LeaseTrend-Anleger Geld an Insolvenzverwalter Dr. Liebig zahlen?

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Insolvenzverwalter Dr. Liebig von Lease Trend AG klagt Rückzahlungen ein - welche Optionen gibt es?

Sie haben eine Klage vom Insolvenzverwalter der Lease Trend durch die Heuking Rechtsanwälte erhalten und wollen ganz schnell wissen, ob es sich lohnt, den Rechtsstreit zu führen? Neben den Informationen in diesem Artikel bieten wir Ihnen die Option eines kostenfreien Gesprächs mit Anwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Hartmut Göddecke alternativ können Sie uns unter info@rechtinfo.de eine eMail senden.

Natürlich können Sie sich auch unverbindlich auf unserer Internetseite umsehen: Wir haben bereits seit über 10 Jahren die Ansprüche für Kapitalgeber der Lease Trend AG mit Erfolg durchgesetzt ("Verklagt Insolvenzverwalter Dr. Liebig die atypisch-stillen Anleger von LeaseTrend AG?").

Was bisher geschah!

Im Zeitraum von Mai bis November 2023 erhielten zahlreiche LeaseTrend-Anleger Schreiben vom Insolvenzverwalter Dr. Max Liebig aus München, in denen sie zur Zahlung vermeintlich negativer Abfindungsguthaben aufgefordert wurden. 

Die Art und Weise, wie diese Forderungen erhoben wurden, wirft jedoch erhebliche Zweifel auf. Wir gehen der Vorgehensweise des Insolvenzverwalters und die Rolle der Rechtsanwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek (= Heuking) bei der Durchsetzung dieser Forderungen auf den Grund.

LeaseTrend-Insolvenzverwalter gibt Informationen nur häppchenweise

Im ersten Schritt forderte die Insolvenzverwaltung von Dr. Liebig die Anleger auf, ein angebliches negatives Abfindungsgutachten der GKK Partners Audit GmbH zu akzeptieren, ohne das Gutachten selbst einsehen zu können. Die Zugangsdaten hierzu wurden in einem zweiten Schreiben mit über 30 Zeichen in nahezu „Hieroglyphen“ verschlüsselt übermittelt, was unserer Ansicht nach auf erhebliche Intransparenz hindeutet. Diese undurchsichtige Vorgehensweise schürt Unsicherheit.

Die Rolle der Anwaltskanzlei Heuking

Die Anleger erhielten später Schreiben von der renommierten Anwaltskanzlei Heuking, die nicht nur die angeblichen negativen Abfindungsguthaben, sondern auch zusätzliche Anwaltsgebühren forderte. Der Einsatz einer so einflussreichen Kanzlei könnte auf Anleger einen gewissen Druck ausüben. Um das Gleichgewicht zu wahren und ihre Interessen angemessen zu vertreten, sollten sich die Anleger daher an eine auf Bank- und Steuerrecht spezialisierte Kanzlei wenden.

Zweifel an der Berechnung des Abfindungsguthabens

Es gibt erhebliche Zweifel an der korrekten Ermittlung des Abfindungsguthabens durch das GKK-Gutachten. Die Bewertung der Tochtergesellschaften mit Null und fehlende Nachweise zu den Konten des atypischen stillen Gesellschafters werfen nach unserem Dafürhalten ernsthafte Fragen auf. Die vertraglich vorgesehene Berechnungsmethode ist möglicherweise nicht mehr zulässig und bedarf einer genauen Prüfung. Außerdem wird den Anlegern unserer Meinung nach zu Unrecht das Zahlenmaterial des Jahresabschlusses vorenthalten.

Die Bedeutung von Anlegersammelverfahren

Angesichts der komplexen Situation und einer drohenden Klagewelle ist es für die LeaseTrend-Anleger von Vorteil, sich gemeinsam izu organisieren. Ein solcher informeller Zusammenschluss ermöglicht Synergieeffekte, Kostenersparnisse und die Nutzung des Erfahrungsschatzes anderer Anleger. Eine spezialisierte Anwaltskanzlei kann die Interessen der Anleger effektiv vertreten und eine ökonomisch tragfähige Lösung erzielen.

Individuelle Entscheidung, gemeinsame Stärke

Anleger haben unterschiedliche Ziele und Interessen. Einige bevorzugen eine schnelle Regelung, während andere den Gerichtsweg einschlagen möchten. Letztendlich liegt es jedoch in der individuellen Entscheidung jedes Anlegers, wie er vorgehen möchte.

Fazit

Es ist nach unserer Meinung evident, dass die Forderungen des Insolvenzverwalters und vorgetragen durch die Anwaltskanzlei Heuking nicht unumstritten sind. 

Die undurchsichtige Vorgehensweise und die Zweifel an der Berechnung des Abfindungsguthabens erfordern eine eingehende Prüfung. Eine gemeinsame Stärkung durch ein Anlegersammelverfahren bietet den LeaseTrend-Anlegern eine vielversprechende Möglichkeit, ihre Interessen effektiv zu vertreten und eine wirtschaftlich tragfähige Lösung zu erzielen. 

Die Zusammenarbeit mit einer auf Bank- und Steuerrecht spezialisierten Kanzlei kann dabei zum Erfolg beitragen. Mehr zur Forderung des Insolvenzverwalters Dr. Liebig finden Sie auch auf unserer Internetseite unter "Verklagt Insolvenzverwalter Dr. Liebig die atypisch-stillen Anleger von LeaseTrend AG?" und zur Anmeldung Ihrer Forderung im Insolvenzverfahren unter "LeaseTrend AG–Insolvenz: Forderungen anmelden – nächste Schritte für Anleger"

Nicht langes Zögern ist gefragt, sondern die aktive Auseinandersetzung mit der Situation, denn ansonsten besteht das Risiko, dass alleine wegen Inaktivität ein Gericht zu Ihren Lasten ein Urteil fällen könnte. Anleger sollten sich zeitnah beraten lassen und eine fundierte Entscheidung für ihre individuelle Strategie treffen. Gerne sprechen wir mit Ihnen. Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren einen Telefontermin: 02241 / 1733 - 0 oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf per eMail: info@rechtinfo.de.


Foto(s): Hartmut Göddecke

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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