Lentze Stopper Rechtsanwälte PartGmbB Abmahnungen im Namen des Streamingdienstes DAZN Limited aus.

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In der Abmahnung geht es stets um die angeblich unzulässige Ausstrahlung des Liveprogramms des Pay-TV Anbieters DAZN.

Der Streamingdienstanbieter DAZN Limited ist angeblich Inhaberin der Nutzungsrechte an Live-Übertragungen u.a. von Spielen der Bundesliga am Freitag oder Sonntag sowie der UEFA Champions League

Diese Nutzungsrechte umfassen insbesondere das Recht, Übertragungen solcher Spiele in gewerblichen Einrichtungen öffentlich vorzuführen i.S.d. gemäß § 22 UrhG. Dieses umfasst insbesondere das Spielsignal.

Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen, ohne Vertrag über die gewerbliche Ausstrahlung des Bundesligaspiels (sog. DAZN-For-Business-Paket) abgeschlossen zu haben, eine Bundesliga-Spielbegegnung in seinem Lokal kürzlich öffentlich wiedergegeben zu haben. Dies können durch umfangreiches Material, welches geschultes Personal während eines Kontrollbesuchs angefertigt habe, bewiesen werden. Die Ausstrahlung ohne den Abschluss eines gewerblichen Abonnements stelle eine Urheberrechtsverletzung dar.

Zudem wird unsere Mandantschaft darauf aufmerksam gemacht, dass die unberechtigte Ausstrahlung gem. §§ 106, 108 UrhG als Straftat verfolgt werden kann.

Forderungen:

Innerhalb der Abmahnung verlangt DAZN Limited die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung liegt dem Schreiben zur Unterschrift bei. Diese sieht für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 6.000,00 Euro vor.

Zudem wird grundsätzlich ein Schadenersatzanspruch in Höhe von 3.000,00 Euro geltend gemacht.

Im Rahmen eines Vergleichsangebotes wird ausgeführt, dass unsere Mandantschaft nach Abgabe der eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie des Abschlusses eines DAZN-For-Business-Paketes „nur noch“ einen Schadenersatzbetrag in Höhe von 1.500,00 Euro zahlt. DAZN Limited sei bereit, "zu großen Teilen auf die Durchsetzung ihres Schadensersatzanspruches in Höhe von mindestens 3.000,00 Euro zu verzichten", sofern dieser Vergleich angenommen wird.

Unsere Einschätzung zu der Abmahnung:

Unsere hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Mandate gegen Sky, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich vertreten. Diese Abmahnungen gleichen sich sehr mit denen von DAZN Limited. Unsere Mandanten waren dabei üblicherweise Gaststättenbetreiber oder Inhaber eines Wettbüros.

Aus Erfahrung wissen wir, dass jede Abmahnung im Einzelfall auf die Umstände überprüft werden muss.

Wir haben in gerichtlichen Verfahren bereits die Erfahrung gemacht, dass sich die eingesetzten Kontrolleure teilweise nicht mehr an die konkrete Kontrolle erinnern konnten oder gewisse Angaben nicht bewiesen werden konnten. Auch im Falle einer berechtigten Abmahnung sollte nicht sofort die vorformulierte strafbewerte Unterlassungserklärung unterschrieben und eine Zahlung geleistet werden.

Folgende Grundregeln sollten Sie beachten:

- Bleiben Sie ruhig

- Notieren Sie gesetzte Fristen

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

- Nehmen Sie anwaltliche Beratung in Anspruch

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

Sollten Sie auch eine Abmahnung, einen Mahnbescheid oder eine Klage von DAZN Limited erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer gerne Hilfe zur Verfügung. Wir sind deutschlandweit tätig!

Ihre Vorteile:

- Spezialisierte Beratung für Ihren Einzelfall

- Persönliche und enge Betreuung und Beratung

- Faires Pauschalhonorar und stetige Kostentransparenz

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Uns ist Kostentransparenz sehr wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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