📜 Letztwillige Verfügungen oder Wie kannst Du Dein Erbe selbst gestalten? (Teil III)

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Mit einer letztwilligen Verfügung hast Du die Möglichkeit, Dein Vermögen nach Deinen eigenen Vorstellungen zu verteilen und kannst dabei auch die Vorstellungen des Gesetzgebers großzügig umgehen. Ohnehin weißt Du vermutlich besser, wer Deinen Nachlass erhalten oder Dein Unternehmen fortführen soll.

Bei der Abfassung des letzten Willens sind einige wichtige Punkte zu beachten:

Eigenhändiges Testament: handschriftliche Erklärung, in der Du festlegst, wer Dein Vermögen erben soll. Es sollte Deinen Namen, Dein Geburtsdatum und eine eindeutige Formulierung der Erbfolge enthalten.

Notarielles Testament: wird von einem Notar aufgesetzt und bietet oft eine höhere Sicherheit in Bezug auf die Wirksamkeit und Beweiskraft. Nicht nur aber insbesondere bei komplexen Nachlassverhältnissen kann ein notarielles Testament sinnvoll sein. Ebenso besonders und wichtig ist die obligatorische Feststellung der Testierfähigkeit eines Erblassers durch den Notar.

Erbvertrag: verbindliche Vereinbarung zwischen Dir und einer oder mehreren Personen über die Verteilung Deines Vermögens. Im Gegensatz zu den Testamenten sind Erblasser und Erbe daran zu Lebzeiten beteiligt. Angesichts der Tragweite und der eingeschränkten Änderungsmöglichkeit ist auch dies nur vor einem Notar möglich.

Gemeinschaftliches Testament: ist eine besondere Form des Testaments, die nur Ehegatten oder Lebenspartnern zur Verfügung. Seine wohl häufigste und bekannteste Variante ist das sogenannte Berliner Testament.

Änderungen des Testaments: Du kannst Dein Testament jederzeit ändern, solange Du noch geschäftsfähig bist. Von Zerreißen über Änderungstestament, Rücknahme aus der Verwahrung oder Neues Testament unter Aufhebung des alten ist alles dabei. Das ist der Vorteil der einseitigen Erklärung.

Änderungen des Erbvertrages: Das ist schon schwieriger. Dieser Vertrag kann nur von allen Beteiligten gemeinsam aufgehoben oder geändert werden. Kurz gesagt, wird gestritten oder gestorben bleibt der Vertrag wie er ist.

Nottestament: Mündlich vor 3 Zeugen, dem Bürgermeister oder auf See. Diese besondere Form des außerordentlichen Testamentsgestaltung, ist nur in Notsituationen (!) zulässig und verliert nach 3 Monaten seine Gültigkeit.

⚠️ Pflichtteilsrecht: bestimmte nahe Verwandte haben auch dann einen gesetzlichen Anspruch auf einen Teil Deines Vermögens, wenn Du sie im Testament nicht erwähnst oder explizit enterbst. Dieser Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (vgl. Teil II).


Fazit: Die Bedeutung der rechtzeitigen Planung

Die deutsche Erbrechtsregelungen bieten Dir die Möglichkeit, Deine Vermögensnachfolge nach Deinen eigenen Vorstellungen zu gestalten. Die gesetzliche Erbfolge kann vermieden werden, indem Du frühzeitig eine letztwillige Verfügung erstellst. Dies ermöglicht es Dir nicht nur, Deine Angehörigen und Begünstigten gerecht zu bedenken, sondern auch Streitigkeiten und ungewollte Verteilungen zu verhindern.

Verhaltensvorschriften für Erben und Vermächtnisnehmer, Auflagen oder Testamentsvollstreckung können zudem sicherstellen, dass Deine Anweisungen nach dem Tod umsetzt werden und, dass Dein Wille respektiert wird.

Es ist empfehlenswert, sich von einem Anwalt für Erbrecht oder einem Notar beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Dein Testament oder Erbvertrag rechtlich einwandfrei ist. Die rechtzeitige Planung Deiner Vermögensweitergabe kann Dir und Deinen Erben Sicherheit und Frieden geben und sicherstellen, dass Deine persönlichen Wünsche respektiert werden. Denke daran, dass das Erbrecht einerseits ein komplexes Thema und andererseits eine sorgfältige Planung der Schlüssel zu einer reibungslosen Vermögensnachfolge ist.



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