LG Berlin: Autokredit widerrufen – Bank hat keinen Anspruch auf Wertersatz

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Autokreditverträge sind häufig fehlerhaft und können deshalb auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden. Da bei Autofinanzierungen häufig sog. verbundene Geschäfte vorliegen, lässt sich mit dem Widerrufsjoker vielfach auch der Kaufvertrag rückabwickeln. Daher ist der Widerruf nicht nur für Dieselfahrer, sondern auch bei Benzinern eine interessante Möglichkeit, aus dem Vertrag auszusteigen.

Voraussetzung für den Widerruf eines Autokredits ist, dass die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder fehlerhafte Verbraucherinformationen verwendet hat. Da das Autohaus häufig auch den Kredit zwischen Kunden und Bank vermittelt, liegt dann ein sog. verbundenes Geschäft vor. 

Das führt dazu, dass durch einen erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt werden, d. h. der Verbraucher gibt das Fahrzeug an die Bank und bekommt sein Geld zurück. 

Autofinanzierungen werden nicht nur direkt von den sog. Autobanken, wie etwa der VW Bank oder Mercedes Bank angeboten, sondern auch von vielen anderen Kreditinstituten. „Auch diesen Banken sind Fehler unterlaufen, die zum Widerruf berechtigen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. 

Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Berlin bezüglich eines Autokredits der Sparkassen-Tochter S-Kreditpartner vom 28. März 2019 (Az.: 21 O 273/18). Der Verbraucher hatte im Januar 2016 einen Kredit abgeschlossen, um den Kauf eines gebrauchten Mercedes Benz E 220 CDI zu finanzieren. 

Etwa zwei Jahre später widerrief er den Kreditvertrag. Mit Versäumnisurteil entschied das LG Berlin, dass der Widerruf wirksam erfolgt sei. Die Widerrufsinformationen seien unzureichend und die Belehrung zu den Folgen eines Widerrufs unvollständig, sodass die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt wurde und der Kreditvertrag immer noch widerrufen werden konnte.

Das Landgericht Berlin blieb zudem seiner verbraucherfreundlichen Linie treu und sprach der Bank einen Anspruch auf Wertersatz für die gefahrenen Kilometer ab. So hatte das Gericht im Februar auch schon bei einem Verfahren gegen die Mercedes Bank entschieden. Auch hier musste der Kläger der Bank keinen Wertersatz für die Nutzung des Fahrzeugs zahlen.

„Bei Autofinanzierungen, die nach dem 12. Juni 2014 geschlossen wurden, kann der Anspruch der Bank auf Wertersatz entfallen. Hier urteilen die Gerichte bislang allerdings unterschiedlich. Doch auch wenn die Bank einen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung hat, ist der Widerruf in vielen Fällen eine lukrative Möglichkeit, den Vertrag rückabzuwickeln und sich besonders bei Diesel-Fahrzeugen gegen den Wertverlust zu wehren“, so Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

Mehr Informationen: www.pkw-rueckgabe.de


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