LG Berlin stärkt Mieterrechte: Untervermietung aus finanziellen Gründen erlaubt

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Zusammenfassung: Landgericht Berlin bestätigt das Recht auf Untervermietung, um die Kosten eines ausgezogenen Mitmieters zu decken. 

Das Landgericht Berlin hat kürzlich in einem wichtigen Urteil (Az. 67 S 184/23) die Rechte der Mieter gestärkt, indem es ihnen erlaubte, einen Teil ihrer Wohnung unterzuvermieten. Diese Entscheidung ist besonders relevant für die dicht besiedelte Metropole Berlin, wo Wohnraum knapp und die Mietpreise hoch sind.

Kernpunkte des Urteils:

  • Bestätigung des Mieterrechts zur Untervermietung: Mieter dürfen einen Teil ihrer Wohnung untervermieten, um die Kosten für den ausgezogenen Mitmieter zu decken.
  • Berechtigtes Interesse: Das Gericht erkannte ein berechtigtes Interesse für die teilweise Gebrauchsüberlassung an, insbesondere da die Untervermietung den Mietern hilft, finanzielle Belastungen zu bewältigen.
  • Keine Überbelegung oder Marktmissbrauch: Die Untervermietung führt nicht zu einer Überbelegung der Wohnung oder einem Missbrauch des Wohnmarktes.
  • Zumutbarkeit für die Vermieterin: Die Untervermietung ohne Erhöhung der Miete wurde als zumutbar für die Vermieterin angesehen.
  • Revision zugelassen: Das Gericht ließ eine Revision zu, um eine höchstrichterliche Klärung zu den relevanten Paragraphen des BGB zu ermöglichen.

Hintergrund des Falls:

Die Kläger waren Mieter einer 3-Zimmer-Wohnung in Berlin und wollten nach dem Auszug eines Mitmieters ein Zimmer untervermieten, um die entstandene finanzielle Lücke zu schließen. Der Vermieter lehnte die Zustimmung zur Untervermietung ab, woraufhin die Mieter klagten. Das Amtsgericht gab der Klage statt, und das Landgericht bestätigte diese Entscheidung.

Bedeutung des Urteils:

Dieses Urteil unterstreicht, dass die wirtschaftlichen Interessen der Mieter, insbesondere in einer Stadt mit hohen Mietkosten wie Berlin, ein berechtigtes Interesse darstellen können, das eine Untervermietung rechtfertigt. Es stellt klar, dass Mieter nicht auf die finanzielle Unterstützung durch Mitmieter verzichten müssen und dass eine Untervermietung eine praktikable Lösung zur Kostendeckung sein kann.

Relevanz für Mieter und Vermieter:

Für Mieter bietet das Urteil eine wichtige Rechtssicherheit und Unterstützung in der finanziellen Gestaltung ihrer Wohnsituation. Vermieter sollten die Entscheidung beachten und die Möglichkeit einer Untervermietung als Teil einer fairen und rechtlich abgesicherten Mietpraxis anerkennen.


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