LG Frankfurt a.M. verurteilt Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH auf Zahlung von 72.000 €!

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Urteil des Landgericht Frankfurt am Main

Wir hatten für unsere Berliner Mandanten Klage vor dem Landgericht Frankfurt am Main erhoben und zwar gegen die Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH („VCI“) auf Rückzahlung von 72.000,00 €, hilfsweise die Genussrechtsbeteiligung auf den letzten Bilanzstichtag abzurechnen und das Auseinandersetzungsguthaben auszuzahlen.
Mit Urteil vom 09.11.2022 hat das Landgericht Frankfurt a.M. die Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH voll verurteilt. Das Gericht hat folgendes festgestellt:

"Insbesondere greifen hier weder Liquiditäts- noch Rückzahlungsvorbehalt, da die Beklagte bis zuletzt trotz Hinweis vom 17.10.2022 die Voraussetzungen für das Eingreifen eines Vorbehalts nicht dargelegt hat. Mit Blick auf den geltend gemachten Liquiditätsvorbehalt behauptet sie noch nicht einmal, dass durch Zahlung des Rückzahlungsbetrages ein Insolvenzeröffnungsgrund herbeigeführt würde", so das Landgericht.

Im Übrigen ist so, dass für die relevante Tatsache eines den Anspruch der Kläger mindernden Verlusts der Gesellschaft, an dem die Beteiligung teilnimmt, die Emittentin bzw. die Beklagte eine sekundäre Darlegungslast  trifft (vgl. etwa OLG Stuttgart, Urteil vom 31.03.2021 - 20 U 24/20, Rn. 103, OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.03.2021, Rn. 21; OLG Frankfurt, Urteil vom 27.05.2021 - 5 U 203/19, S. 16). Dies bedeutet vorliegend, dass die VCI nachweisen muss, was sie mit dem anvertrauten Geld gemacht hat und dass ihre eine Auszahlung mangels Liquidität tatsächlich unmöglich ist. Dies hat sie im anhängigen Rechtsstsreit nicht gemacht. Das Urteil des LG Frankfurt a.M. ist nicht rechtskräftig.

Rechtsmittel und Hinterlegung durch VCI
Die VCI hat am 16.11.2022 beim OLG Frankfurt Berufung einlegen lassen. Sie hat uns gleichzeitig über ihre Anwälte mitteilen lassen, dass sie den Urteilsbetrag von 72.000,00 € hinterlegen wird und wir deshalb von Vollstreckungsmaßnahmen absehen sollen. Vor diesem Hintergrund gehen wir davon aus, dass die VCI jedenfalls noch über Vermögen verfügt, auf das die Gläubiger zugreifen können. Betroffenen ist daher zu empfehlen, möglichst schnell Klage einzulegen und eine spätere Vollstreckung abzusichern. 



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