LG Hamburg: Dieselbesitzer bekommt neuen Diesel!

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Dieselskandal: VW kassiert Urteil vor LG Hamburg

Der Kläger hatte 2015 einen VW Tiguan der ersten Generation bei der Volkswagen Automobile GmbH in Hamburg gekauft. Nach Bekanntwerden der Diesel-Tricksereien ließ der Kläger den Wagen umrüsten, wandte sich danach aber an Rechtsanwälte, um die Rückgabe seines Wagens durchzusetzen. Aber der Händler lehnte einen Umtausch ab. Der Dieselbesitzer ließ sich das nicht gefallen und klagte vor dem Landgericht Hamburg.

Richter: VW muss Tiguan I in Tiguan II tauschen!

Das Landgericht Hamburg verurteilte daraufhin den VW-Händler, das Dieselfahrzeug wegen der manipulierten Software zurückzunehmen und gegen einen mangelfreien Neuwagen zu umzutauschen (Az. 329 O 105/17).

Die Rechtsanwälte von VW hatten zwar dagegen gehalten. Das Landgericht kam aber zu einem eindeutigen Ergebnis. Da der Wert des Autos deutlich gemindert wurde, so das Landgericht, muss der Händler einen mangelfreien Neuwagen (also einen der zweiten Generation) ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung nachliefern. Ein Durchschnittskäufer müsse sich schließlich darauf verlassen können, dass sein Auto die versprochenen Abgaswerte einhält.

Richter: Update bedeutungslos

Bedeutsam an der Entscheidung ist auch, dass es dem Dieselbesitzer nicht schadete, dass er das Update hatte durchführen lassen. Das Gericht wertete das Update als nicht ausreichend, um den Mangel des Fahrzeugs zu beseitigen. 

Gerichte urteilen zunehmend verbraucherfreundlicher

Die VW-Zentrale in Wolfsburg zeigt sich öffentlich wenig besorgt und betont, dass das Hamburger Urteil nur eines von vielen wäre. Andere Gerichte hätten zugunsten des Autoherstellers entschieden. Sollte VW Hamburg in Berufung gehen, werde der Autokäufer sehr wahrscheinlich doch noch verlieren, so die Anwälte von Volkswagen. Der Verkehrsclub Deutschland ist dagegen der Überzeugung, dass das Urteil den Druck auf VW und andere Autohersteller erhöhen wird. Letzterem ist zuzustimmen. Es ist zu beobachten, dass die Gerichte immer verbraucherfreundlicher urteilen. Die Urteile zugunsten der Dieselgate-Geschädigten häufen sich.

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